Wer muss aufkommen, wenn in Mietwohnung die Wasserleitung einfriert?
Einer Bekannten ist in ihrer Mietwohnung das Warm- und Kaltwasser in der Küche eingefroren. Der Vermieter meint, das wäre ihr Problem, zumal er alle Mieter angehalten hat, das Wasser leicht laufen zu lassen, um damit das Eingefrieren zu verhindern. Die Bekannte will das nicht einsehen, dass sie auf ihre Kosten einen Installateur mit der Freimachung der Leitung beauftragen soll. Wie seht ihr das?
2 Antworten
Ein Hinweis, das Wasser leicht laufen zu lassen, damit die Leitungen nicht einfrieren, ist wohl aktuter Nonsense :-) Der Vermieter übernimmt dann sicher auch die Kosten für den erhöhten Wasserbedarf. Die nächste Idee wäre wohl, daß man per elektrischem Heizlüfter die Wand anblasen soll, um sie etwas anzuwärmen, wenn es draußen Minusgrade hat?
Wenn der Mieter ordnungsgemäß heizt, so daß in den Räumen mind. eine Temperatur von 15°C erreicht wird, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen sein, um das Einfrieren von Wasser- oder Heizungsleitungen zu verhindern. Diese wären Aufgabe des Vermieters.
ich sehe es genauso. wenn du nach vorschrift heizt und es dann trotzdem zu dieser misere kommt, bist nicht du sondern der vermieter verantwortlich.