Insolvenz - Restschuldbefreiung?
Hallo,
ich habe einen Beschluss zur Erteilung der Restschuldbefreiung bekommen, verstehe aber folgenden Satz nicht: rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
wie ist das gemeint das dass Insolvenzverfahren davon unberührt bleibt. Es heißt doch das nach der Restschuldbefreiung das Verfahren beendet ist.
3 Antworten
Sind vielleicht noch Verfahrenskosten / Gebühren des Insolvenzverwalters offen?
Ich glaube, ich hörte mal, dass diese vor Abschluss des Verfahrens beglichen sein müssen, also die Kosten des IV (das waren damals über 6 Jahre 10,-€ monatlich, die überwiesen wurden).
Wenn die Verfahrenskosten gestundet sind, sollen sie eigentlich bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung trotzdem beglichen sein. Sollte das nicht möglich gewesen sein, kann anschliessend Ratenzahlung bis zu 48 Monaten gewährt werden.
Ich glaube, dass man in diesen 4 Jahren auch immer sein Einkommen einmal jährlich nachweisen muss. Und wenn keine Ratenzahlung möglich war, wird nach 4 Jahren eben der Rest erlassen.
So gesehen ist das Insolvenzverfahren nicht von der RSB betroffen, denn diese Verbindlichkeiten bleiben trotzdem und das Verfahren ist eben erst nach Klärung der Kosten abgeschlossen.
Auch das Insolvenzverfahren kostet Geld. Diese Kosten sind nicht von der Restschuldbefreiung betroffen und müssen gezahlt werden. Die Kostenfestlegung hast Du bzw. der Insolvenzverwalter erhalten.
Es gibt bei solchen Verfahren 2 Beschlüsse des Gerichts: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensphase.
Ich habe es mal lesbar gemacht:
"Ich habe einen Beschluss zur Erteilung der Restschuldbefreiung bekommen, verstehe aber folgenden Satz nicht: rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
wie ist das gemeint das dass Insolvenzverfahren davon unberührt bleibt. Es heißt doch das nach der Restschuldbefreiung das Verfahren beendet ist. "