Kontopfändung aufheben nach Zahlung der Forderung?
Hallo,
meine Konten sind gepfändet/gesperrt durch vollstreckung Beschluß einer Inkasso Firma.
Ich hab die Forderung komplett inklusive den Zustellkosten überwiesen. Das Inkasso Unternehmen hat das Geld seit 12.07.
Die Bank hebt die sperre nicht mit dieser Begründung :
"Bei Pfändungen durch das Finanzamt wird die Pfändung als aufgehoben angesehen, sobald die vollständige Pfändungssumme bezahlt wurde, dass Konto wird bei Auszahlung an das Finanzamt im selben Moment entsperrt. Bei gerichtlich verfügten Pfändungen erfolgt die Kontoentsperrung erst dann, wenn ein Aufhebungsbeschluss vom Gericht vorliegt. Das heißt, es kommt zu einer Auszahlung an den Gläubiger bei gerichtlichen Pfändungen, jedoch bleibt das Konto gesperrt, solange wir den Aufhebungsbeschluss nicht vom Gläubiger erhalten haben."
So und das Inkasso Unternehmen schickt denen keine Aufhebung, weil muß angeblich noch in irgendeiner Rechnungsabteilung alles durchgerechnet werden und so.
Das kann doch nicht sein, es ist alles beglichen und somit ist der Beschluß doch ungültig bzw. das Inkasso Unternehmen ist kein Gläubiger mehr!
Ich stehe nun seit 15 Tagen ohne finanzielle Mittel da :(
Wie ist die rechtliche Lage, wie bekomme ich eine sofortige Aufhebung der Konten??
1 Antwort
Ja das ist ärgerlich, die Bank kann so vorgehen, muss es aber nicht… Warten die jetzt auf einen Aufhebungsbeschluss vom Gericht (den wird es eher nicht geben), vom Gläubiger (den wird es auch eher selten geben, wenn Inkasso tätig ist), oder von Gläubigervertreter (dem Inkasso)?
Aber bedenke bitte, du hast den Gläubiger Monate auf sein Geld warten lassen, hast vor zwei Tagen bezahlt (ggf ist das Geld erst heute eingegangen) und beschwerst sich darüber, dass die so lange brauchen? Wenn du jetzt zB die Verzugszinsen, Zustellungs- und/oder Gerichtskosten nicht vollständig bezahlt haben solltest, dann ist die Pfändung auch noch nicht erledigt, und das will die Bank nun einfach bestätigt haben.
Die haben ihr Geld seit Montag. Es ist Gläubigervertreter.
M. E. nach gibt es aber nun kein Gläubiger mehr Schuldner und Drittschuldner ebenso nicht, da komplette Forderung + Zustellkosten + Gerichtskosten ist bezahlt!
Eine nicht bezahlte Rechnung mit gesperrte Konten (finanzieller handlungsunfähigkeit ) zu vergleichen...
Da sind Welten dazwischen