Was geschieht mit einer abgetretenen Lebensversicherung für ein ERP/EKH-Darlehen nach einer Restschuldbefreiung?
Nach erteilter Restschuldbefreiung, wird mir nun von meiner Versicherung mitgeteilt, das meine abgetretene Lebenversicherung (für ERP/EKH-Darllehen) noch immer von der Bank gehalten wird. Die Versicherung wird 2017 fällig. Die Bank wurde im Rahmen der Restschuldbefreiung in das Verfahren einbezogen. Hat die Bank dennoch ein Recht auf die Versicherungssumme oder kann die Abtretung von mir zurückgefordert werden, da die Bank ja bei der Insolvenz berücksichtigt wurde?
Vielen Dank schon im Vorfeld für die Mühe!!
1 Antwort
Ich vermute mal, dass sowohl der Teil der Bankschulden, die durch die Versicherung gedeckt sind, wie auch die Lebensversicherung abgesondert wurden, denn sonst wäre ja im Verfahren die Lebensversicherung mit verwertet worden.
Näheres dazu müsste in Deinen Unterlagen stehen.
Bei einem Immobilienkredit wäre es ja ähnlich, durch ein Insolvenzverfahren, würden ja Grundschulden nicht entfallen. Der Gläubiger mit den Grundschulden befriedigt sich daraus und nur eventuelle Forderungen die darüber hinaus gehen, sind vom Verfahren betroffen.