Inkassoforderung trotz Restschuldbefreiung?
Ich ging 2013 in die Privatinsolvenz. Restschuldbefreiung wurde auch erteilt. Jetzt meldete Sich auf einmal im Januar 2020 die Infoscore mit einer Forderung aus 2012 von Amazon. Daraufhin habe ich denen den Beschluss vom Gericht über die Restschuldbefreiung zugesendet. Diese wird jedoch ignoriert. Sie bestehen auf die Forderung. Wenn ich nicht zahle, setzen Sie das Einzugsverfahren fort. Ist das überhaupt rechtens? Dürfen die diese Forderung überhaupt durchsetzen? Bzw. wäre diese Forderung nicht bereits verjährt? Von 2013 bis 2020 habe ich keine Forderungsschreiben von denen erhalten.
Vielen Dank.
2 Antworten
Normalerweise ist eine Forderung aus 2012 verjährt, wenn kein Titel vorliegt.
Da der Gläubiger aber jetzt die Begleichung der Forderung anmahnt, wird wohl kein Titel vorliegen. Würde ein Titel vorliegen, wäre es nicht verjährt und auf jeden Fall Restschuld-Befreit. Ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss würde der Gläubiger wohl nicht bekommen.
Natürlich dürfen Gläubiger auch Forderungen betreiben, die verjährt sind. Das ist erlaubt.
Eine Forderung nach erfolgter Restschuldbefreiung allein darauf zu stützen, das unerlaubte Handlungen stattgefunden haben, ist absurd. Das muss gerichtlich festgestellt werden. Solange das nicht erfolgt ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Wenn Du jetzt die Restschuldbefreiung zugesand hast, ist das für Dich erledigt. Weitere Post würde ich nicht annehmen und Annahme verweigern.
Amazon vermutet möglicherweise eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung bzw. Eingehungsbetrug. Das würde tatsächlich mit dem Zeitpunkt der Enstehung des Forderung (2012) korrespondieren, denn vermutlich warst Du ja 2012 bereits zahlungsunfähig. Hast Du in der PI nicht einen Treuhänder? Sprich ihn einfach mal an, was Du nun machen kannst. Hat Amazon bzw. die Inkassobude die Forderung tituliert, gibt es also einen Mahnbescheid dazu? Falls ja, ist die Sache nicht verjährt, theoretisch verjährt sowas erst nach 30 Jahren.
Des Vollstreckungsbescheides. Gibt es diesen nicht, ist die Forderung verjährt. Ohne weitere Infos zu haben: verjährt zum 01.01.2016. Du kannst ganz frech schriftlich die Einrede der Verjährung erheben. Dann wirst ja sehen, mit was sie um die Ecke kommen.
Mein Treuhänder sagt, dass alles mit dem Insolvenzverfahren erledigt ist, und ich denen den Beschluss zusenden soll. Habe ich ja auch getan. Wie bekomme ich raus, ob diese Forderung tituliert ist?