Wenn der Sohn an seinen Vater eine ETW verkauft, gilt dann auch die Befreiung von der Grunderwerbssteuer?
2 Antworten
§ 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz:
Von der Besteuerung sind ausgenommen:... der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
Hinsichtlich der Definition des Begriffs 'Grundstücks' siehe § 2 GrEStG
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__2.html
Sie sind in gerader Line verwandt, also nach § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.
Dass es nur in eine Richtung geht, steht da nirgends.