Ich bin sowohl eingestellte Designerin bei eine Firma als auch freiberuflicher Yogalehrerin (Kleinunternehmer), wie funktioniert das steuerlich?
3 Antworten
Nein, Du addierst die Einkommen nicht im Voraus. Das wird über die Einkommensteuererklärung mit den verschiedenen Anlagen wie Hr. Binder geschrieben hat erledigt.
Du musst die Angaben Deiner Lohnsteuerkarte in die Anlage N übertragen und zusätzlich für die Yogalehrer-Tätigkeit alle Einnahmen und Auslagen erfassen und in der EÜR eintragen. Daraus ergibt sich dann der Gewinn aus Deiner Yogalehrer-Tätigkeit, den Du dann in der Anlage S einträgst (ist im Normalfall ein Wert).
Ob Du das alleine machen kannst? Kommt darauf an, inwieweit Du Dich mit der Materie EÜR beschäftigen möchtest. Ein wenig einlesen müsstest Du Dich schon. Oder Du lässt es das erste Jahr einen Steuerberater machen und schaust es Dir mal an, ob Du es Dir für das Folgejahr alleine zutraust.
In Deiner Einkommensteuererklärung füllst Du mit den Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung, die Du vom Arbeitgeber hast, die Anlage "N" aus und trägst Deine Werbungskosten ein (Fahrten zur Arbeit usw.).
Für die Tätigkeit als Yogalehrerin füllst Du die Anlage "EÜR" aus in die Du Einnahmen und Ausgaben einträgst. Das Ergebnis führst Du über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.
Thema durch.
Für die Tätigkeit als Designerin fühlst Du die Anlage N aus. Für die Tätigkeit als Yogalehrerin erstellst Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung und füllst die Anlage EÜR und die Anlage S aus.
Zur Einstufung als selbständig oder gewerblich:
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde übermittelt?
Was meinst du als "geeignetes Medium"? :-)
Danke für deine Vertrauen ... leider bin ich immer unsicher im Umgang mit diesen Dingen :-)
Danke für deine Antwort!
Und ja, ich habe vor einigen Tagen Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt.
Dazu braucht sie aber sicherlich ein geeignetes Medium. Das mit dem Ausfühlen beherrschen nicht alle.