Angestellt in anderem Bundesland: Welches Finanzamt ist zuständig?
Ich wohne in Berlin, bin aber bei einer Firma in Stuttgart eingestellt. In meinem Anstellungsverhältnis wird keine Lohnsteuer abgeführt, da ich innerhalb des Freibetrags liege. Deshalb habe ich auch noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Ich möchte nun in Berlin zum Nebenerwerb ein Kleingewerbe anmelden. Damit werde ich wohl über den Freibetrag kommen, was wohl bedeutet, dass meine Firma Lohnsteuer abführen muss.
Mir ist nicht ganz klar, welches Finanzamt jetzt wofür zuständig ist? Für die Einkommensteuerabrechnung muss ich ja das Einkommen aus angestellter und selbständiger Tätigkeit zusammenrechnen. Ich nehme mal an, meine Firma wird die Lohnsteuer an das Finanzamt Stuttgart abführen, und mein Gewerbe ist aber beim Finanzamt Berlin registriert. Kommunizieren die Finanzämter untereinander, oder wie funktioniert das?
1 Antwort
-
Du wohnst in Berlin, für Deine Steuererklärungen ist also das Berliner Finanzamt zuständig in dessen Bereich Du wohnst. z. B. Charlottenburg, Wilmersdorf, Neukölln usw.
-
Wenn Du durch eine selbständige Tätigkeit mehr verdienst, ändert das nichts am Lohnsteuerabzug. Dein Arbeitgeber zieht Lohnsteuer und Sozialversicherung nach Deinen Merkmalen udn Deinem vereinbarten Lohn ab.
-
Wenn Du ein Gewebe anmeldest, dann wird das dem Finanzamt gemeldet. Du bekommst einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und machst dort Deine Angaben. danach werden dann ggf. Vorauszahlungen festgelegt. Die endgültige Steuerlast ergibt sich nach Abschluss des Jahres, wenn Du die Steuererklärungen abgegeben hast.
-
Die Finanzämter müssen nicht kommunizieren. Dein Arbeitgeber stellt Dir eine Lohnsteuerbescheinigung aus, dessen Inhalt per Datenfernübertragung an das Finanzamt gemeldet wird. Damit ist das im System. über die eTin wird sie Dir zugeordnet.
-
Kleingewerbe gibt es nicht. Es ist ein Gewerbe, eventuell bist Du umsatzsteuerlich ein Kleinunternehmer (unter 17.500,- Umsatz = Einnahmen) und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.