Angestellt in anderem Bundesland: Welches Finanzamt ist zuständig?

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  1. Du wohnst in Berlin, für Deine Steuererklärungen ist also das Berliner Finanzamt zuständig in dessen Bereich Du wohnst. z. B. Charlottenburg, Wilmersdorf, Neukölln usw.

  2. Wenn Du durch eine selbständige Tätigkeit mehr verdienst, ändert das nichts am Lohnsteuerabzug. Dein Arbeitgeber zieht Lohnsteuer und Sozialversicherung nach Deinen Merkmalen udn Deinem vereinbarten Lohn ab.

  3. Wenn Du ein Gewebe anmeldest, dann wird das dem Finanzamt gemeldet. Du bekommst einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und machst dort Deine Angaben. danach werden dann ggf. Vorauszahlungen festgelegt. Die endgültige Steuerlast ergibt sich nach Abschluss des Jahres, wenn Du die Steuererklärungen abgegeben hast.

  4. Die Finanzämter müssen nicht kommunizieren. Dein Arbeitgeber stellt Dir eine Lohnsteuerbescheinigung aus, dessen Inhalt per Datenfernübertragung an das Finanzamt gemeldet wird. Damit ist das im System. über die eTin wird sie Dir zugeordnet.

  5. Kleingewerbe gibt es nicht. Es ist ein Gewerbe, eventuell bist Du umsatzsteuerlich ein Kleinunternehmer (unter 17.500,- Umsatz = Einnahmen) und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986