Fitnesstrainer freiberuflich bis wieviel verdienen?
Hallo, also ich wurde in einem Fitnessstudio angenommen, jedoch war die Voraussetzung, dass ich dort freiberuflich arbeite, daher habe ich mir einen Gewerbeschein geholt und bin nun freiberuflich dort tätig... Wie sieht es nun mit dem Verdienst jährlich aus? Bin ich Kleinunternehmer und kann bis 17,5 Tsd jährlich verdienen oder sieht es da anders aus? Mein Filialleiter sagt, dass er von 17,5 Tsd ausgeht, jedoch teilen sich im Internet die Meinungen, manche sagen das wäre eine Scheinselbstständigkeit... Das stimmt zwar, dass ich dort meine Arbeitszeiten nicht selbst zu entscheiden habe usw. aber als „Kleinunternehmer“ kann ich ja genau so gut auch nebenbei zu Kunden als Personaltrainer nachhause gehn und dort bin ich ja sehr wohl selbstständig oder???
Ich bin über jede Antwort erfreut.
2 Antworten
- Wenn Du als Personaltrainer arbeitest, bist Du aus der Scheinselbständigkeit raus.
- Wenn Du als Kleinunternehmer im Studio tätig bist, wäre es eine Fehlentscheidung. Das Studio ist ein Unternehmen. Die sind vorsteuerabzugsberechntigt. Also schlägst Du auf Deine Rechnung die Umsatzsteuer drauf und hast dann aus deinen Kosten des Vorsteuerabzug.
- Ausserdem geht es bei der Grenze nicht um Verdienst (= Gewinn), sondern um Umsatz (=Einnahmen).
Zunächst hat (Schein-)Selbständigkeit nichts mit dem Verdienst zu tun. Da bitte nichts durcheinander werfen.
Es gibt auch keine genaue Definition, wann jemand Selbständig ist und wann nicht. Das Ganze hat immer was mit den individuellen Umständen zu tun und es wird von Fall zu Fall entschieden. Da kann man auch nichts vertraglich vereinbaren. Entweder der Tatbestand trifft zu oder nicht.
Allerdings spricht bei dir in der Tat sehr viel für eine Scheinselbständigkeit. Als Selbständiger könntest du zum Beispiel deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort frei wählen. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Außerdem wirst du wohl auch keinen Vertreter schicken können, wenn du mal selber nicht kannst oder willst.
Um das wirklich wasserdicht zu machen, bleibt dir nur ein Statusfeststellungsverfahren. Dort wird dann von Seiten der Rentenversicherung festgestellt, ob nach deren Ermessen eine Selbständigkeit vorliegt oder nicht.
Und bitte dran denken: selbst wenn du selbständig sein solltest, bist du als Lehrer (Fitnisstrainer gehört da auch zu) rentenversicherungspflichtig.