Als Kleinunternehmer, wie Fahrkosten mit der Bahn in Steuererklärung angeben?
Hallo,
ich bin teilweise als freiberuflicher Musiker (Kleinunternehmerregelung) tätig und fahre in diesem Zusammenhang viel mit der Bahn - sowohl zu Auftritten als auch zu Proben etc. Ich habe alle Belege über die Fahrten über das Jahr gesammelt, welche aber nicht alle 100% nachweislich direkt mit meiner Tätigkeit in Verbindung zu bringen sind. D.h. wenn ich z.B. zu einer Probe gefahren bin, gibt es zu dem entsprechenden Fahrschein keine Rechnung für eine Veranstaltung bzw. ein Ereignis, bei dem ich Geld verdient habe.
Trotzdem habe ich diese Fahrt ja dann im Rahmen meiner Tätigkeit als Musiker absolviert, da ich eine folgende Veranstaltung vorbereitet habe.
Meine Frage: Kann ich also auch solche Fahrten in meiner Steuererklärung angeben? Kann ich die Bahnfahrten allgemein voll absetzen oder nur zu einem gewissen Teil?
Ich muss dazu vielleicht noch erwähnen, dass normalerweise von Veranstaltern ein festes Honorar gezahlt wird, bei dem Anfahrtskosten etc. nicht ausgewiesen sind bzw. diese nicht gesondert als Kosten auftauchen.
Vielen Dank,
Christian
2 Antworten
Das ich keine Vorsteuer abziehen kann, war mir schon klar. Allerdings war die Frage mehr darauf hin ausgerichtet, ob ich so etwas wie Kilometerpauschale beachten muss und wie ich bei einer ggf. durchgeführten Steuerprüfung nachweise, dass ich die Bahnfahrt (und es geht wirklich ausschließlich um Bahnfahrten) im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit absolviert habe, sie also entsprechend als Betriebskosten geltend machen kann, und nicht als private Fahrt?
Wenn durch deine Tätigkeit veranlasst, sind die Fahrtkosten Betriebsausgaben.