Beitragspflicht einer Auszahlung aus Direktversicherung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?
Ich habe eine Auszahlung aus einer Direktversicherung erhalten und wurde von meiner Krankenkasse zur Zahlung von KV-Beiträgen ab Anf. 2016 aufgefordert. Die habe ich auch gezahlt. Allerdings liegt mein Gehalt derzeit über der BMG, so dass ich damit monatlich schon den Maximalbeitrag bezahle. Muss ich dann überhaupt noch die Beiträge auf die Direktversicherung bezahlen? Und kann ich mir evtl. zu Unrecht erhobene Beiträge zurück erstatten lassen?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Zur Frage der mögl. Rückerstattung: Ich liege monatlich schon über der Bemessungsgrenze, zahle also mit dem Monatsgehalt jeweils den Maximalbetrag. Ich habe jetzt 2 unterschiedliche Handhabungen kennengelernt:
Meine "alte" KK will bzw. wollte sofort monatlich die Zahlungen für die Verbeitragung sehen, meine neue Kasse sagt ausdrücklich: Brauchst du erst nicht zahlen, nur wenn sich die EK-Verhältnisse ermäßigen (z. B. Rentenbezug) dann müssen wir neu rechnen.
Wie viel (100% oder 50%) kann ich dann denn von meiner alten KK zurück erhalten?
2 Antworten
Ja, am Ende des Jahres kannst Du die zuviel bezahlten Beiträge erstatten lassen (ohne Arbeitgeberanteil).
Zu einer sofortigen Berücksichtigung sind die Kassen nicht in der Lage.
Viel Glück
Barmer
Das genaue Verfahren ist eine Wissenschaft für sich. Nach meiner
Vorstellung läuft es so: Die Beiträge auf die Versorgung werden voll
gezahlt. Die Beiträge aus der Beschäftigung (oder auch aus einer
gesetzlichen Rente) werden dann bei der Beitragsbemessungsgrenze
gekappt. Und vom übersteigenden Teil erhält man den Eigenanteil zurück.
Ich kann leider auch erst nächstes Jahr berichten, obs stimmt.
Sofort Einspruch (wegen Überschreitung der BMG) gegen den Bescheid einlegen. Kein Grund zu warten. Die BMG muss respektiert werden.
Allerdings wird das Thema Dich noch für 120 Monate ab Auszahlung begleiten. In jedem dieser Monate werden 1/120stel des Auszahlungsbetrages zu Deinen beitragspflichtigen Einkünften (Gehalt, Rente, Pension etc.) hinzugerechnet (bis max. zur BMG) und der Abgabenpflicht unterworfen.
Das heißt, claudandus bekommt nur gut die Hälfte zurück, weil die Beiträge am Ende zuviel bezahlt wurden (z.B. mit Nov/Dez-Gehalt)?