Honorarvertrag als Privatperson?
Guten Abend,
darf man als Privatperson (Freiberufler) Mitarbeiter für sich anstellen die auf Honorarbasis arbeiten? Wenn nein, reicht es eine Kleingewerbeanmeldung beim Bürgerbüro einzureichen? Und muss ich die Mitarbeiter irgendwo anmelden?
Lieben Gruß
3 Antworten
Du kannst als Freiberufler (effektiv damit als Einzelpersonenunternehmen und nicht als Privatperson) auch andere Selbständige (als Freiberufler oder Gewerbetreibende) mit Leistungen oder Lieferungen beauftragen bzw. Angestellte in Deinem Unternehmen anstellen. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten ist, dass im ersten Fall eine leistungs- oder warenbezogene Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmern besteht, während im zweiten Fall ein Angestelltenverhältnis besteht. Die Rechte von Angestellten sind weitergehend als in der ersten Variante.
Wesentlich ist bei Angestelltenverhältnissen, dass nicht die Mitarbeiter die wesentliche Arbeit erbringen und Du nur noch z.B. die Akquisition von Projektaufträgen vornimmst. Damit wäre Dein Status als Freiberufler gefährdet.
Viel einfacher ist die fallweise Zusammenarbeit mit anderen Freiberuflern oder Unternehmen, die Einzelleistungen für Deine eigene, freiberufliche Tätigkeit erbringen. Diese müssen nicht selbst Freiberufler sein.
Um welchen Freiberuf geht es denn? Und welche Funktion sollen die "Mitarbeiter" übernehmen?
Lies mal hier: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/nachhilfelehrer
Letztendlich wäre es sinnvoll, die Beratung eines Steuerberaters zu suchen, denn auch die einzelnen Finanzämter verhalten sich in ihren Bewertungen unterschiedlich strikt.
Du bist doch schon selbständig tätig als Freiberufler. Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie müssen sich nur steuerlich erfassen lassen. Honorarkräfte sind keine Arbeitnehmer, sie sind selber selbständig/gewerblich tätig. Sie schreiben dir Rechnungen. Du musst beim Thema Scheinselbständigkeit genau hinschauen.
Hallo Wassonst. Danke für die schnelle Antwort! Kann ich also keine Privatpersonen als Honorarkräfte bei mir anstellen? Und in welcher Form müssen Sie Rechnungen schreiben?
LG
Honorarkraft = Unternehmer/in. Sie schreiben Rechnungen wie jeder andere Lieferant/Dienstleister auch. Die kannst du dann ja als Betriebsausgaben auch gewinnmindernd ansetzen. Die Honorarkräfte müssen ihre Einnahmen selbst versteuern.
Gut. Wenn die Einkünfte der Honorarkraft unter 450€ im Monat liegen, müssen Sie es doch nicht versteuern lassen, oder?
Wenn du schon von anstellen redest, ist das schon ein starkes Indiz dass deine Abwicklung nicht rechtskonform sein wird. Die darfst diejenigen mit einem werkvertrag beauftragen. Informiere dich genau über die Rahmenbedingungen. Wenn du in so einem Fall handelst wie mit einem Angestellten, besteht dass Risiko dass es als Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen eingestuft wird.
Doch, sie sind ja keine Angestellten minijober sondern eben Selbständige
Doch! Es sind keine Minijobber. Was ist denn daran so schwer zu verstehen??
Scheinselbständigkeit wäre natürlich auch noch ein Thema.
Jemand, der dir für seine Tätigkeit Rechnungen ausstellt, kann nicht gleichzeitig dein Angestellter sein.
Hallo gandalf94305, es geht um Online Nachhilfe. Die ''Mitarbeiter'' sollen die Schüler unterrichten.