Honorarvertrag als Privatperson?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst als Freiberufler (effektiv damit als Einzelpersonenunternehmen und nicht als Privatperson) auch andere Selbständige (als Freiberufler oder Gewerbetreibende) mit Leistungen oder Lieferungen beauftragen bzw. Angestellte in Deinem Unternehmen anstellen. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten ist, dass im ersten Fall eine leistungs- oder warenbezogene Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmern besteht, während im zweiten Fall ein Angestelltenverhältnis besteht. Die Rechte von Angestellten sind weitergehend als in der ersten Variante.

Wesentlich ist bei Angestelltenverhältnissen, dass nicht die Mitarbeiter die wesentliche Arbeit erbringen und Du nur noch z.B. die Akquisition von Projektaufträgen vornimmst. Damit wäre Dein Status als Freiberufler gefährdet.

Viel einfacher ist die fallweise Zusammenarbeit mit anderen Freiberuflern oder Unternehmen, die Einzelleistungen für Deine eigene, freiberufliche Tätigkeit erbringen. Diese müssen nicht selbst Freiberufler sein.

Um welchen Freiberuf geht es denn? Und welche Funktion sollen die "Mitarbeiter" übernehmen?


Von Experte wfwbinder bestätigt

Du bist doch schon selbständig tätig als Freiberufler. Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie müssen sich nur steuerlich erfassen lassen. Honorarkräfte sind keine Arbeitnehmer, sie sind selber selbständig/gewerblich tätig. Sie schreiben dir Rechnungen. Du musst beim Thema Scheinselbständigkeit genau hinschauen.


FeverAround 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 13:53

Hallo Wassonst. Danke für die schnelle Antwort! Kann ich also keine Privatpersonen als Honorarkräfte bei mir anstellen? Und in welcher Form müssen Sie Rechnungen schreiben?
LG

Wassonst  08.01.2021, 13:58
@FeverAround

Honorarkraft = Unternehmer/in. Sie schreiben Rechnungen wie jeder andere Lieferant/Dienstleister auch. Die kannst du dann ja als Betriebsausgaben auch gewinnmindernd ansetzen. Die Honorarkräfte müssen ihre Einnahmen selbst versteuern.

FeverAround 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 14:17
@Wassonst

Gut. Wenn die Einkünfte der Honorarkraft unter 450€ im Monat liegen, müssen Sie es doch nicht versteuern lassen, oder?

Amado  08.01.2021, 14:33
@FeverAround

Wenn du schon von anstellen redest, ist das schon ein starkes Indiz dass deine Abwicklung nicht rechtskonform sein wird. Die darfst diejenigen mit einem werkvertrag beauftragen. Informiere dich genau über die Rahmenbedingungen. Wenn du in so einem Fall handelst wie mit einem Angestellten, besteht dass Risiko dass es als Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen eingestuft wird.

Amado  08.01.2021, 14:34
@FeverAround

Doch, sie sind ja keine Angestellten minijober sondern eben Selbständige

TomBocca  08.01.2021, 14:48
@Amado

@feveraround für wie viele Auftraggeber arbeiten deine "selbständigen" Mitarbeiter? Ich gehe davon aus, wenn Sie selbstständig sind für verschiedene Auftraggeber, oder?

Wassonst  08.01.2021, 15:17
@FeverAround

Doch! Es sind keine Minijobber. Was ist denn daran so schwer zu verstehen??

Scheinselbständigkeit wäre natürlich auch noch ein Thema.

Jemand, der dir für seine Tätigkeit Rechnungen ausstellt, kann nicht gleichzeitig dein Angestellter sein.