Bafög, Hausbau?

Es ist etwas kompliziert:

Mein Freund und ich haben vor einem Jahr einen Bauantrag gestellt, der genehmigt wurde und der ohne vorhandener Baugenehmigung ab diesem Oktober schon abgetragen werden muss. Zu dem Zeitpunkt haben wir noch in einer Wohnung zusammengelebt und war ich Auszubildende, was hieß, dass ich mich offiziell an der Abtragung nicht beteiligen wollte, sondern meinem Freund jeden Monat (wie eine Miete) Geld überweise.

Mittlerweile wohnen wir wieder bei unseren Eltern weil Miete und Abtragung zu teuer ist. Dadurch trennen uns aber 100km (das Haus soll in der Stadt gebaut werden in dem seine Eltern wohnen)

Nächsten Monat fange ich an zu studieren und ich möchte Bafög beantragen. Die Uni ist näher an der Stadt ran, in der wir bauen wollen, als die Stadt in der meine Eltern wohnen. Was jetzt heißt: ich habe die Adresse meiner Eltern für das Bafög-Amt angegeben, will aber für den Zeitraum in der das Haus noch nicht steht, mit bei seinen Eltern leben, aber da ich nicht weiß wie kurz oder lange das noch dauert hab ich beschlossen die Adresse meiner Eltern als Wohnort zu belassen, was aber auch bedeutet ich bekomme erstmal keinen Zuschuss vom Bafög-Amt für Mietkosten.

Da ab Oktober aber die Abtragung beginnt (die ich ja inoffiziell nur mitfinanziere) wir aber dann noch bei unseren Eltern wohnen bekomme ich ja keinen Zuschuss vom Bafög-Amt… ich weiß nicht was ich tun soll, weil wir für das Haus ja noch keine Adresse haben, aber abtragen müssen, ich nicht offiziell mit drin stehe und somit keinen Beweis habe dass ich monatlich mit abtrage… was kann ich tun?

kann mein Freund mir so eine Art „Mitbewohner“ Vertrag ausstellen?! Aber für ein Haus das nicht mal steht? Ich weiß nicht weiter…

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Mein Freund und ich haben vor einem Jahr einen Bauantrag gestellt, der genehmigt wurde und der ohne vorhandener Baugenehmigung ab diesem Oktober schon abgetragen werden muss

Meines Wissens nach kostet der Bauantrag KEINEN einzigen Cent, außer die Gebühren, die der Architekt haben möchte. Nur die Baugenehmigung kostet Verwaltungsgebühren.

Daher frage ich mich, von welcher "Abtragung" du redest?

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Kuchen, Muffins, Cupcakes, Kekse, Eis ... Geht immer!

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Ohne den Wortlaut des Mietvertrages zu kennen ist das nicht zu beantworten. Gewerbemietvertrag? Privatmietvertrag? Die Klimaanlage muss dort nicht explizit aufgeführt sein. Es kann auch eine Klausel im Mietvertrag stehen, dass die Wartung und Reparatur aller technischen Einrichtungen dem Mieter obliegt. So ist es in Gewerbemietverträgen üblich. Also bitte den Mietvertrag lesen.

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Nein.

Einfuhr von Tabakwaren aus der EU

Erlaubt ist die Einfuhr von bis zu

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 100 Zigarren und
  • 1 Kg Tabak

zoll- und steuerfrei, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, und wenn die Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch von dir und deiner Familie gedacht sind.

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Diese Forderung habe ich nun schriftlich über meine Anwältin akzeptiert.

Dann sollte dir deine Anwältin im Rahmen deines Mandats die Auskunft erteilen können.

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Du hast 2 Jahre in diesem Job gearbeitet. Da lernt man seine Tätigkeit durch "Learning by doing". Zu behaupten, dass du nicht wusstest, was du tust, halte ich für absurd. Wenn du Belege im home-office verschlampt hast, kannst du dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerhaftung aber eingeschränkt:

  • Vermögensschäden: Es haftet, wer Fehlentscheidung aufgrund mangelnder Sorgfalt trifft oder betriebliche Regelungen missachtet.
  • Sachschäden: Begrenzte Haftung bei fahrlässigem Verschulden.
  • Dem Arbeitgeber kann ein Mitverschulden nachgewiesen werden.
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Deshalb vermiete ich niemals an Personen, die die Miete vom Amt bekommen. Ich bestätige die Ausführungen von Privatier59 vollumfänglich. Den Brief an das Amt kannst du dir sparen, das ist den Aufwand nicht wert. Nutze die Kaution, um die Wohnung schnellstmöglich zu räumen und dann wieder neu zu vermieten.

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Wie GrafRotz sehr richtig schreibt, bist du in jedem Fall zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Du kannst auch nur einen einzigen Minijob mit 450€ ausüben. Ich empfehle die Abrechnung als kurzfristig Beschäftigte.

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Es wird nur dein Einkommen im Bewilligungszeitraum betrachtet.  Den musst du "im Blick" haben. In diesem Zeitraum lt. Bafög-Bescheid darfst du 5400 € hinzuverdienen ob das in 1 Monat oder in 3 Monaten passiert, ist egal.

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Der Arbeitgeber hat sich immer deinen Wünschen angepasst. Darüber solltest du dich freuen, das ist nicht selbstverständlich. Dass das Gehalt bei einem Minijob anders ist als bei einem sozialversicherungspflichtigen Job, liegt in der Natur der Sache. Du hast alles akzeptiert und der AG hat sich in jeder Hinsicht korrekt verhalten. Wenn du neu verhandeln willst, obliegt es deinem Geschick, dem Bedarf des Arbeitgebers und deinem fachlichen Können.

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/abofalle-kind-schliesst-im-internet-abo-ab-was-ist-zu-tun_161933.html

Hast du bei der Angabe des Alters gelogen?

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20 Sekunden gegoogelt:

Wichtig

Der Versand von Päckchen sowie Paketen ohne den Service Premium nach Australien erfolgt Corona-bedingt bis auf Weiteres über einen kombinierten Transport bestehend aus Luft- und Seefracht. Dadurch kommt es zu Laufzeiten von 40 Tagen und mehr. Die Frankierung ist ausschließlich online möglich. Für einen schnelleren Warenversand nach Australien steht unverändert das Paket mit dem Service Premium sowohl online als auch in den Filialen zur Verfügung.

Derzeit werden Trackinginformationen unserer Zustellpartner nicht immer zuverlässig zur Verfügung gestellt. Deshalb stellen Sie einen Nachforschungsauftrag bitte erst, wenn die Regellaufzeit um mehr als 19 Werktage überschritten wurde, der Status in der Sendungsverfolgung unverändert ist und der Empfänger bzw. die Empfängerin bestätigt hat, dass die Sendung noch nicht zugestellt wurde.

Quelle: dhl.de

Also erstmal den Empfänger kontaktieren.

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Wenn du noch keine 4 Wochen dort beschäftigt bist, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dann musst du dich an deine Krankenkasse wenden.

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Dazu musst du dich schon in Deutschland befinden. Und Hilfen bekommst du auch erst, wenn du in Deutschland bist. Bis Dezember kannst du ja noch etwas sparen, um die ersten Wochen hier über die Runden zu kommen.

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Er muss dir das zahlen, was im Arbeitsvertrag resp. Rahmen-Tarifvertrag steht.

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Aussage Unzuverlässig

Solche Aussagen sind nie zuverlässig. Einfach die AGBs lesen.

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Ernsthaft? Du lässt dich von einer 86-Jährigen schikanieren? Das kenne ich nur andersherum.

Warum öffnest du ihr überhaupt die Tür? Warum hast du solange persönlichen Kontakt zu ihr, dass sie dich überhaupt beleidigen kann? Warum verhältst du dich in deiner eigenen Wohnung so merkwürdig????

Wenn diese Frage überhaupt einen realistischen Hintergrund hat, dann schaff dir eine Trillerpfeife (Schiripfeife) an. Die hängst du dir um den Hals. Jedesmal, wenn du die Dame im Treppenhaus triffst und sie auch nur den Mund aufmacht, pfeifst du solange, bis du außer Sichtweite bist. Und dann vermeidest du zukünftig diesen Kontakt.

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Wenn gegen dich ein Vollstreckungstitel vorliegt, kann es passieren, dass man deiner Mutter die Wertgegenstände wegpfändet, wenn sie nicht explizit nachweisen kann, dass sie ihr gehören. Wenn du also auf der Flucht bist, solltest du das besser sein lassen, um deine Mutter nicht in Schwierigkeiten zu bringen.

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