Als Hobbymaler Steuern zahlen?
Ich bin Rentner und habe neben meiner gesetzlichen Rente und ZVK keine weiteren Einnahmen. Nun male ich hobbymäßig und habe meine Bilder einer Marketing-Gesellschaft als Vermittler zum Verkauf übergeben. Dafür erhält diese Gesellschaft eine Provision. Dabei handelt es sich um eine sonstige Leistung, für welche von der Gesellschaft 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Nun möchte diese Gesellschaft von mir wissen, ob ich meine Bilder
- als Privatperson verkaufen will oder
- als Privatperson und umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer.
Weder für den einen noch für den anderen Fall kenne ich die Konsequenzen. Da ich zur Einkommenssteuererklärung (gemeinsame Veranlagung mit meiner Frau) verpflichtet bin, möchte ich nicht noch mehr Streß damit haben.
Welche Konsequenzen hätte der Verkauf als Privatperson? Könnte ich dann einfach den Verkaufserlös als Einnahme bei der Steuererklärung angeben (und die Materialaufwendungen als Ausgaben dagegen)?
2 Antworten
Umsatzsteuerpflichtig sind Sie erst ab 17.500€ Umsatz jährlich! Darunter sind sie Kleinunternehmer und dürfen ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (siehe Kleinunternehmerregelung). Sollten Sie jedoch darüber liegen, dann bedenken Sie, dass in Ihrem Fall die Umsatzsteuer wahrscheinlich nur 7% beträgt, da Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit. Egal wie, ihre Einnahmen müssen Sie trotzdem ordentlich versteuern und in der EST-Erklärung aufführen. Ihre Ausgaben (Materialkosten etc.) können Sie "dagegenrechnen", da sie "mindernd" wirken.
Nachtrag Änderung der Kleinunternehmerregelung: Grundsätzlich sind alle Unternehmer in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Liegt der Umsatz eines Unternehmens unterhalb dieser Grenze, spricht man von Kleinunternehmen. Kleinunternehmen aber auch Freiberufler können die sogenannte Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Verkaufst du 1 Bild --> Option 1.
Verkaufst du viele Bilder, dann fängst du mit Option 2 an, lässt dich aber bitte durch einen Berufskollegen beraten.
Nein. Einkünfte haben in der Umsatzsteuer nichts zu suchen.
Viele Bilder muß schon heißen, dass die Einkünfte jährlich über 22.000€ liegen müssten. Darunter greift die Kleinunternehmerregelung, sprich keine Umsatzsteuer.