Einmalige Rechnung als Privatperson?

2 Antworten

Ich bin anderer Auffassung als der geschätzt @gandalf94305.

Du musst aus meiner Sicht zuerst prüfen, ob Du durch diese Tätigkeit Kosten hattest, wie z. B. Fahrtkosten zum Büro des Freundes, zur Baustelle, Telfonkosten usw.

Diese Kosten wären abzugsfähig und sage nicht nicht, dass es nichts bringt, denn bei der Höhe bewegst Du Dich zusammen mit Deinem übrigen Einkommen vermutlich bei einem Grenzsteuersatz von 40 % und da sind 1000,- Euro Kosten schon 250,- Euro bares Geld.

Da Du keine Wiederholungsabsicht hast, reicht es wenn Du die Einnahmen und die Ausgaben in der Anlage SO Zeilen 10 ff einträgst.

Ebenso entfällt die Prüfung wegen der Umsatzsteuer, denn vermutlich hast Du diese Tätigkeit ja schon zu Anfang des Jahres erwartet und kaum mit Einnahmen über 22.000,- gerechnet.

Meine Devise, alles so einfach halten wie möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird angesichts der Höhe der Summe Fragen aufwerfen. Du solltest hierfür eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Die berufliche Qualifikation dafür hast Du wahrscheinlich über Deine Ausbildung, ein Studium oder die hauptberufliche Tätigkeit vorzuweisen.

Du kannst dies als Kleinunternehmer nach §19 UStG tun und das Thema mit der Umsatzsteuer erst mal ignorieren. Der Wert liegt unter der Grenze von 22 kEUR für Kleinunternehmer.

Sofern Du Ausgaben hast/hattest und Dein Auftraggeber nicht eine Privatperson, sondern ein Unternehmen ist, kannst Du auch die Regelbesteuerung wählen und dann die Vorsteuer aus diesen Ausgaben (Deinen Betriebsausgaben) geltend machen. Im Gegenzug wird dann die Rechnung incl. USt. zu stellen sein - aber der Empfänger (das Unternehmen, für das Du unterwegs warst) kann Deine USt. natürlich auch als Vorsteuer geltend machen.

Du stellst eine Rechnung über einen Leistungszeitraum und Betrag lt. vereinbarter Vergütung. Das kann ein Festpreis (auch mit Abschlagszahlungen) oder ein nach Aufwand und Stundenzahl berechneter Aufwandspreis sein. Sofern Reisekosten angefallen sind und als abzurechnen vereinbart wurden, kannst Du diese auch in die Rechnung aufnehmen.

Auf der Betriebsausgabenseite gibst Du an, was an Reisekosten, Materialaufwänden, Software, anteiligen Nebenkosten, etc. angefallen ist.

All dies geht in die sog. EÜR. In Deinem Fall ist das recht einfach auszufüllen. Das verbleibende Ergebnis (den Gewinn) trägst Du dann in die Anlage S zur Einkommensteuererklärung ein. Rechne damit, dass aufgrund der Steuerprogression ca. 35-45% vom Gewinn abzuführen sein werden. Dafür solltest Du rechtzeitig aus der Zahlung eine Rücklage bilden, damit nicht später im Folgejahr die Verlegenheit entsteht, den Steuerbetrag aufzuwenden.

Wenn das allzu kompliziert erscheint, würde ich eine Erstberatung bei einem Steuerberater empfehlen, denn eigentlich ist die Mechanik ganz einfach - man muss nur ein paar Dinge wissen. Du kannst Dich auch selbst schlau machen (das Buch wäre eine Betriebsausgabe), z.B. mit diesem Buch:

"Fit fürs Finanzamt: Buchführung, Rechnungen, Steuern & Co." von Constanze Elter. Eine aktualisierte Ausgabe soll Ende des Jahres erscheinen, aber es gibt auch noch eine von 2018, die im Grunde noch gilt.


Eifelia  14.08.2021, 09:58

Kleine Ergänzung: Der Wert liegt nur dann unter der Kleinunternehmergrenze, wenn die Tätigkeit spätestens am 01.02. aufgenommen wurde (und das denkbar knapp), da bei unterjährigem Beginn auf den Anteil des Jahres herunterzurechnen ist.

gandalf94305  14.08.2021, 10:30
@Eifelia

Da hast Du recht. Ich würde von einem Aufwand von 30-40 Tagen für diesen Leistungsbetrag ausgehen - zu einem Freundschaftspreis. Das könnte über einen kürzeren Zeitraum als ab Beginn des Jahres gelaufen sein.

Eifelia  14.08.2021, 11:18
@gandalf94305

Da hast DU wieder Recht - FS sagt ja, es war dieses Jahr und die Sache ist fertig, es sind also auf jeden Fall weniger als 11 Monate.