Darf mein Zukünftiger nach der Hochzeit bei mir einziehen??
Hallo, ich werde meinen Verlobten im Sommer heiraten, nun stellt sich die Frage, ob er nach der Hochzeit bei mir in eine 1,5 Zimmer Wohnung mit einziehen darf (ca. 38 m².) Meinen Vermieter habe ich schon gefragt, er meinte, dass es dann Probleme mit der Warmwasserabrechnung geben würde und andere Mieter würden sich dann auch beschweren. Hat er recht? Darf er mir das verbieten? Liebe Grüße.
4 Antworten
Sofern die Wohnung nicht überbelegt ist (man geht von 10 m² Bedarf je Erwachsenem und 6 m² je Kind aus), kann der Vermieter dem Zuzug eines Ehegatten nicht widersprechen. Der Ehegatte kann, muss aber nicht, in den Mietvertrag mit eintreten.
Die Frage nach der Warmwasserabrechnung deute ich so, daß Du eine Warmmiete zahlst. Durch eine weitere Person im Haushalt erhöht sich damit der Kostenanteil. Die gute Nachricht: alleine aufgrund eines Zuzugs Deines Ehegatten kann nicht der Mietvertrag verändert werden. Die Warmmiete gilt also weiterhin. Es wäre ja auch seltsam, wenn sich mit Geburt eines Kindes die Warmmiete deutlich erhöhen sollte. Das ist das Risiko des Vermieters. Die schlechte Nachricht: der Vermieter kann natürlich im gesetzlichen Rahmen die Miete erhöhen.
Was für eine Art Wohnung ist es? Ein Wohnheim? Welchen Vertrag hast du? Wenn sich andere Mieter beschweren sollten, ist das ja ein Hinweis auf viele allein Lebende. Hat das gute Gründe?
Er kann dir sicher dein Liebesleben nicht verbieten. Wenn es darum geht, dass in einem Haus, in dem alle Wohnungen - weil es ein Wohnheim ist - zur Alleinnützung vermietet werden ein Paar wohnt, ist das ein anderer Fall. Er kann dir die Zwillinge nämlich auch nicht verbieten, die in einem Jahr kommen und dann wird die Wohnung langsam überbelegt.
In was wohnst du also?
Nein, ich wohne nicht in einem Wohnheim, es ist ein ganz gewöhnliches Mehrfamilienhaus. Und das mit den 10 m² pro Person würde ja ganz genau hinkommen, die Wohnung ist zwar nicht so groß, aber uns würde es für den Anfang reichen. Ich bedanke mich für die bisherigen Antworten. Liebe Grüße.
Nein, darf er nicht...lediglich bei Untervermietung oder Überbelegung der Wohnung hätte er ein Mitspracherecht. Die Überbelegung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen spricht man von Überbelegung,wenn pro Bewohner weniger als 9-10m², für jedes Kind unter 6 Jahren weniger als 6m² Gesamtwohnfläche zur Verfügung steht. Wenn nur dein Partner bei dir einzieht,hat der Vermieter also nix zu melden...frühstens,wenn dein Partner noch etliche Kinder oder Verwandte mitbringt,wie es in einigen Kulturkreisen üblich ist.