das vermächtnisist teilweise verschuldet, muß man schulden übernehmen?
Meine Schwägerin hat eine Immobilie und meherer Bankkonten vermacht bekommen.
Es sind Geschäftskonten einer Patentanwaltskanzlei.
Auf 2 Konten sind Dispokredite mit zusammen ca. € 40.000 im Soll.
Auf dem 3. Konto ist ein kleines Guthaben von ca. 1.000.
Die Konten werden vom Abwickler der Kanzlei weiter benutzt.
Die Immobilie ist nicht belastet.
Alleinerbe ist die Schwester also erbt sie auch die Schulden?
Muß die Schwägerin die Schulden per Vermächtnis ausgleichen oder muss die Kanzlei mit laufenden Einnahmen aus alten Forderungen die Konten ausgleichen?
Der Vermächtnisgeber hat nicht verfügt, dass die Schulden vom Vermächtnisnehmer auszugleichen sind.
Freue mich auf baldige Beantwortung der Fragen!
Vielen Dank.
2 Antworten
Natürlich kann man sich bei einem Erbe nicht aussuchen, was einem passt, das wäre ja noch "schöner". Das kann auch zum Glück kein Erblasser anders regeln. Man kann nicht Vermögen vererben und die Gläubiger auf den Forderungen sitzen lassen.
Man nimmt das Erbe komplett an oder schlägt es aus. Schulden müssen aus dem Erbe reguliert werden. In diesem Fall wird das wohl der Abwickler regeln.
Auch wenn der Vermächtnisnehmer für die Nachlassschulden nicht aufkommen muss, können mit dem vermachten Gegenstand noch Darlehen verknüpft sein, etwa wenn Sie dem Vermächtnisnehmer eine Immobilie vermacht haben. Dann muss dieser eine damit zusammenhängende Baufinanzierung übernehmen und die Raten weiter an die Bank zahlen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vermächtnis genau formulieren, gerade wenn Sie nicht möchten, dass der Vermächtnisnehmer die mit dem Vermächtnis zusammenhängenden Schulden auch übernehmen soll.
https://www.finanztip.de/vermaechtnis/
Auch bei einem Vermächtnis kann man sich nicht die Rosinen herauspicken.
Im Zweifel sollte man einen Anwalt hinzuziehen.
Sie hat das alles geerbt.
Die Immobilie und die Überschüsse, oder Restschulden aus der Kanzlei.
Also abwarten, was bei der Abwicklung der Kanzlei übrig bleibt. Dann kann man entscheiden, ob die Immobilie verkauft werden muss, um die Kredite auszugleichen, oder ob die Kredite schon getilgt sind.
es ist schon klar, dass nicht mehr schulden da sind, die Kanzlei /erbin hat selbst eine große immobilie geerbt, es ist also genug substanz vorhanden.
Hier geht es um ein Vermächtnis und nicht um ein Erbe