Hausbau mit Freundin wie rechtlich Regeln?(Sie hat das Grundstück, ich das Kapital)?
Hallo liebes Finanzfrageteam,
folgende Situation: Meine Freundin und ich (unverheiratet, kinderlos) wollen ein Haus bauen.
Das Grundstück gehört ihren Eltern, welches sie überschrieben bekommt und sie somit dann im Grundbuch steht.
Ich habe aber deutlich mehr Eigenkapital als sie. Somit entsteht folgendes Szenario:
Sie ist Besitzerin von dem Grundstück und somit auch von dem Haus was gebaut wird. Ich aber würde das Haus nahezu komplett alleine bezahlen.
Mir gefällt die Konstellation aber nicht, das Haus zu bezahlen und nicht zu besitzen.
Dazu folgende Fragen:
1) Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich im Falle einer Trennung mein reingestecktes Kapital wieder zurückerhalte? Bzw. kann man im Vorfeld schriftlich festhalten, das ich mein reingestecktes Geld zurückbezahlt bekomme?
2) Welche Möglichkeiten gibt es, die Besitzansprüche so zu regeln, dass ich das Haus besitze (da ich es zum größten Teil bezahle)
3) Was würde in dieser Situation aus steuerlicher / finanzieller Sicht am meisten Sinn machen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten
3 Antworten
Von einer solchen Konstellation habe ich schon ab und zu gehört, nur dass da nicht der Partner das Geld hatte, sondern die Bank. Clever, wie die Banker nun mal sind, haben die das aber gelöst gekriegt.
Die Bank haben dem Menschen das Geld geliehen. Nannten sie Darlehen und besicherten es mit einer auf das Grundstück eingetragenen Grundschuld.
Auf sowas muss man echt erst mal kommen, was?
- Das hat die Bank auch gemacht: es schriftlich vorher festgehalten. Nannten es Darlehensvertrag.
- Sie kann dir das Grundstück schenken (Schenkungsteuer) oder verkaufen (Grunderwerbsteuer)
- Ein Darlehen auszureichen und es zu besichern.
Zu1. das dürfte schwierig bis unmöglich werden
Zu2. Erpachtvertrag mit Deiner Freundin, aber da fallen auch Notarkosten an. Erbpachtzins kann ja beliebig festgesetzt werden, aber auch erhöht werden.
zu3. Heiraten vor Baubeginn, ggf. Gütertrennung auch da fallen Notarkosten an ca.2%
E. olaf
M .E. bieten sich zwei Möglichkeiten an:
- Du erwirbst in Höhe deines finanziellen Beitrags einen Miteigentumsaneil am Baugrundstück oder
- du bestehst darauf, dass in Höhe deiner Leistung eine vollstreckbare, verzinsliche Grundschuld bestellt und an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird.
- Wann? Möglichst noch vor Baubeginn!
Lass dich vom Notar beraen, insbes.auch überden InhaltdesSicherungsvertreatgsd.ERSS
Korr.: Lass dich vom Notar beraten, insbesondere auch über den Inhalt eines auslegungsfreien Sicherungsvertrages.