Rückübertragung v.Grund u.Boden können Schwiegereltern verlangen+was ist mit dem renovierten Haus?
Mein Mann hat durch einen Übergabevertrag mit mtl. dauernter Last am 01.01.2006 von seinen Eltern ein Grundstück mit alten Gebäuden sowie Werkstatt u. Garagen(Familienbetrieb) erworben. Alles was auf dem Grundstück stand war sehr renovierungsbedürftig (ca. 60 -70 Jahre alt). Wir lernten uns nach dem Übergabevertrag kennen und haben dann 2007 mit den Renovierungen begonnen und bis jetzt schon ca. 750.000,00 € reingesteckt (für eine Halle usw.-->ist ein großes Grundstück mit Betrieb). Seit 12/2007 sind wir verheiratet und bis jetzt haben wir zwei Kinder. Unser Problem ist es jetzt --> sollte mein Mann versterben dann könnten die Eltern lt. dem Übergabevertrag die Rückforderung des Grund u. Bodens verlangen (wissen wir aber erst seit ca. 3 Jahren!!!). Die Schwiegereltern würden die Rückforderung nur rausnehmen wenn wir ca. 100.000,00 € nach dem Tod meines Mannes bezahlen!! Meine Frage: Wenn wir nichts ändern --> können uns dann die Schwiegerelten aus dem renovierten Haus vertreiben und was ist mit dem Geld das wir bis jetzt reingesteckt haben!??? Bitte um Hilfe!!!!!!!!!!!!
3 Antworten
wissen wir aber erst seit ca. 3 Jahren!!!
Ein VERTRAG setzt schon begrifflich die Beteiligung von mindestens 2 Parteien voraus und ist ja wohl kaum mit Geheimtinte verfaßt worden. Der Notar, den man in Grundstückssachen mit der Beurkundung beauftragen muß, hat so was garnicht. Mit anderen Worten: Der Vertrag ist von Euch nicht durchgelesen worden. An dieser Stelle könnte man im Grunde schon aufhören, denn ich befürchte, dass Ihr auch etwaig den Verwendungsersatz betreffende Passagen nicht zur Kenntnis genommen habt. An sich muß Euer erster Prüfungspunkt sein, den Übertragungsvertrag sorgfältigst durchzulesen.
Die vereinbarte Rückfallklausel machte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja wohl durchaus Sinn. Dein Mann war seinerzeit offenbar ledig. Sofern keine Kinder aus früheren Verbindungen vorhanden waren wären die Eltern nach dem Gesetz ohnehin Erbe gewesen. Es sollte verhindert werden, dass testamentarisch eine Erbfolge mit anderem Inhalt verfügt werden konnte.
Das ist jetzt der Ausgangspunkt. Weiterer Ausgangspunkt ist, dass Bauwerke wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks sind und daher nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können. Mit dem Rückfall des Grundstücks würden diese zwangsnotwendig auch an die Eltern fallen.
So und nun kommen wir zum Kern Deines Problems: Du redest da von "wir" haben 750.000 Euro reingesteckt. Wessen Geld war das? Dein Geld, das Geld des Ehemannes, gemeinsames Geld oder gar kreditfinanziertes Geld? Das macht durchaus einen Unterschied: Nach meiner Wertung würde der Rückfall sich auf den Zustand beschränken in dem sich das Grundstück an Todestag befindet. Lasten Kredite darauf, müssen diese übernommen werden. Hast Du persönlich Geld in das Grundstück gesteckt, kommen Ausgleichsansprüche in Betracht, insbesondere aus Bereicherungsgesichtspunkten. Hat aber ein Mann sein eigenes Geld dort investiert,dann sehe ich eher schwarz. In jedem Falle sollte man mit dieser Sache zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.
Die Angaben in dem Sachverhalt (obwohl ausführlich) reichen nicht aus, um es genau zu beurteilen, denn es ist ein juristisch schwieriges Vertragswerk.
So müßte man:
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die Rückfallklausel genau analysieren
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Prüfen was für den Fall erheblicher Investitionen genannt ist
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prüfen, ob eine weiterübertragung möglich ist
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Ob sich die Rückübertragung (wie du schreibst) eventuell auf den Grund und boden bezieht
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Was mit eventuellen anderen Beslastungen ist
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Wurden die 750.000,- aus eigenen m ittel gezahlt? Wenn von der Bank, wie wurde das abgesichert?
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als Tipp macht doch auf Deinen Mann eine 100.000,- Euro Risiko LV, die ist (relativ) billig und könnte das Problem lösen.
Ich wpürde das Problem mit Eurem Steuerberater udn einem Anwalt/Notar besprechen.
Ich denke es kommt auch darauf an, wie diese Klausel formuliert ist, die die Rückübertragung von Grund und Boden begründet. Evtl. ist diese gar nicht haltbar. Wenn der Anspruch begründet ist, dann würde ich eine Risikolebensversicherung abschließen, die die 100.000 im Fall des Falles übernimmt, damit Du und die Kinder abgesichert bist.