unbezahlte überstunden in der ausbildung, geht sowas?
unsere tochter ist im 2ten ausbildungsjahr zur hotelfachfrau. sie macht jede woche bis zu 25 überstunden und darf diese nicht aufschreiben, die arbeitszeiten wechseln täglich, wird angeschrien und beleidigt. wer kennt sich in diesen fällen aus...?
7 Antworten
Natürlich geht es nicht dass eine Auszubildende Überstunden machen muß. Das hat mit Ausbildung nichts zu tun. Allerdings ist der Bereich der Hotellerie und Gastronomie bekannt für raue Sitten und einen ebensolchen Umgangston. Wer das nicht aushält, muß sich berufsmäßig woanders umsehen. Allerdings verpaßt er dann auch viele Chancen, denn die beruflichen Möglichkeiten in diesem Sektor entschädigen da für erlittene Pein oftmals mehr als reichlich.
Ist Deine Tochter noch minderjährig, solltest Du in einem ruhigen Gespräch mit dem Ausbildungsleiter klären was da Sache ist.
Auf keinen Fall können Überstunden unvergütet bleiben sondern müssen bezahlt, oder mit Freizeit abgegolten werden.
Eventuell erfährst Du auch einige Sachen, die Dir Deine Tochter nicht erzählt, denn gerade in der Hotelbranche darf kein schnippischer Ton herrschen und es muss flott gearbeitet werden.
Aber wie gesagt, so etwas kann man nur klären, indem man sich beide Seiten anhört.
Ist die Tochter volljährig, ist es besser, sie sucht das klärende Gespräch alleine. das kann auch im Beisein des Betriebsrates stattfinden.
Ein eigenes Protokoll anlegen und die Überstunden aufschreiben - das einmal vorweg. Es geht nicht, dass das wöchentlich so passiert. Mal ist das ja normal und dann schreibt man auch nicht auf aber das hier schreit nach Ausbeute.
Dann den Ansprechpartner der Tochter auf die Zustände hinweisen - zur Not jemanden bei der IHK. Wenn es noch anderen so geht sollen die mitgehen. Im Besten Fall verliert das Hotel die Erlaubnis auszubilden
Die Antworten auf all deine Fragen findest du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
Achte auf die Unterschiede von minder- und volljährigen Auszubildenden und kläre zusammen mit deiner Tochter, inwieweit die Warhnehmung rechtlicher Ansprüche dem Ausbildungserfolg zuträglich wäre.
Hätte man demnach entschieden, gegen den Strom schwimmen zu wollen und sich auch Anfeindungen der KollegInnen auszusetzen, die diese Mehrarbeit schultern müssten und eher nicht gegen den Ausbilder/Betrieb aussagen werden, sollte man beweisliche Daten und Fakten zusammentragen und das Gespräch mit dem Ausbildungsberater bei der Kammer suchen.
G imager761
Es ist nicht die Norm (zumindest vom Arbeitsrecht her), dass Überstunden ausgezahlt werden. Für gewöhnlich werden diese abgefeiert, wenn Tarif- oder Arbeitsverträge nichts anderes vorsehen.
Anschreien und beleidigen sind ein Beweis für menschliche und professionelle Inkompetenz. Sie sollte sich dringend an die zuständige Kammer wenden und ihre Probleme dort schildern.