Haus verkauft, den Wasserschaden angegeben, jetzt fordern die Käufer zurück?
Wir haben im Frühjahr unser Haus verkauft. ( mit mehreren Ferienwohnungen enthalten Hatten in einer Wohnung, einen Wasserschaden den wir aber nicht verschwiegen haben!
Nachdem sie alles geöffnet haben, stellten sie fest, dass das Wasser wohl schon länger unterwegs war und alle Balken mit in einen sehr porösen Zustand versetzt hat.
Ich muss dazu erwähnen, Sie wollen das Dach auch begehbar machen.
Jetzt fordern sie Geld zurück, oder wollen uns verklagen! Der Makler meinte, es würde nicht gut aussehen, dass wir es vor Gericht gewinnen würden würden.
Kennt sich jemand damit aus, hat ein Rat?oder auch schon mal so etwas erlebt?
5 Antworten
Der Makler meinte, es würde nicht gut aussehen, dass wir es vor Gericht gewinnen würden würden.
Ein Makler ist weder Fachmann für derartige (Sach-)Schäden, noch Jurist - also sollte er sich bedeckt halten.
Wenn der Wasserschaden als solcher ( nachweisbar ) angegeben war - hatte der Käufer vorvertraglich die Möglichkeit einen Bausachverständigen hinzuzuziehen.
Wir kennen hier den Vertrag nicht.
Daher halte ich erstmal die Aussage von @Privatier59 für genau richtig.
Es wird aber sehr auf die Formulierung im Vertrag ankommen.
Wenn es nur einen Hinweis auf einen optischen Schaden im Vertrag gibt, würde man sich streiten müssen, ob das nicht der Anlass zu tieferen Untersuchungen der Käufer hätte sein müssen.
Auch wenn ein zeitlicher Hinweis gegeben wurde "seit den Herbststürmen im November gibt es einen Wasserschaden in der oberen Etage links," kann ein Problem sein, wenn ein Gutachter sagt, dass die Balken seit 3 Jahren vor sich hin faulen.
Auch ist der Hinweis:
Ich muss dazu erwähnen, Sie wollen das Dach auch begehbar machen.
Wurden dazu Aussagen getroffen? Wurden Zusagen gemacht?
Habe ich auch schon gesagt und das ist nicht das erste Objekt, was der Makler an die Käufer verkauft hat!
Das Haus, liegt selbstverständlich in Deutschland ( sonst hätte ich es schon erwähnt)
Wir haben wirklich nur geglaubt, der Wasserschaden bezieht sich nur auf die eine Stelle…. Das alle Balken morsch waren, dass wussten wir wirklich nicht.
Es ist auch kein Hausschwamm, dass betrifft nur den Anbau wovon ich berichtet habe.
Wo liegen denn diese "Ferienwohnungen"? In Deutschland oder wo sonst?
Und was genau ist denn unter porösen Holzbalken zu verstehen? Ist damit etwa der Hausschwamm gemeint? Der ist so etwas wie ein Totalschaden für ein Haus weil die Sanierungskosten den Hauswert übersteigen können.
Wenn man über einen Wasserschaden informiert wird denkt man als Käufer nicht an Hausschwamm. Da steht der Verdacht der arglistigen Verschweigung von Schäden im Raum und den gilt es zu entkräften.
Wir haben vor kurzem ebenfalls ein Objekt verkauft, u. a. ein altes Fachwerkhaus. Die Käufer haben selbstverständlich vorher entsprechende Untersuchungen durch Architekten und Sachverständigen vornehmen lassen, das ist vom Notar auch so im Kaufvertrag dokumentiert worden.
Sich mit dem Hinweis "Wasserschaden" nicht tiefergehend vom Zustand des Objekts zu überzeugen, ist m. E. fahrlässig. Trotzdem steht natürlich die Frage im Raum, inwieweit ihr davon gewusst habt oder davon gewusst haben müsstest.
Mein Rat: Nehmt euch einen Fachanwalt für Baurecht mit ausreichend Erfahrung im Immobilienbereich. Keinen Anwalt zu haben wird hier ziemlich sicher teurer als jeder Anwalt.
Wir haben auch keinerlei Zusagen gegeben, es war für die Käufer alles soweit in Ordnung! Was ich nur noch weiß, die Käufer haben einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung ( ca.4500 Euro) eingereicht, anschließend belief sich die Rechnung, auf 24.500 Euro und jetzt fordern sie die Hälfte, da die Versicherung sich weigert..