Kann eine Grundstücksteilung rückgängig gemacht werden?
Wir haben 2 versetzt aneinander gebaute Häuser auf einem Grundstück. Dieses haben wir teilen lassen, damit wir beide Häuser mit einem Grundstück verkaufen können. Die Teilung liegt noch beim Notar und ist im Grundbuchamt noch nicht eingetragen. Dies wollten wir machen wenn das eine Haus verkauft ist, damit gleich der neue Besitzer eingetragen wird. Jetzt stellten sich hohe Kosten für den Brandschutz durch die Teilung heraus. Können wir die Teilung rückgängig machen? Wie geht das und ist es grundsätzlich möglich?
2 Antworten
Ute: Veranlasse, dass der grundbuchl. Vollzug unterbleibt.
Bedeutet das, dass wenn ich jetzt beim Notar keine Einträge für das Grundbuchamt mache Alles beim alten bleibt? Geht das so einfach???
Ute: Falls bisher ein wirksamer Antrag auf Wahrung der Grundstücksteilung im Grundbuch nicht gestellt wurde, genügt es, vom "Stopp" den Notar zu informieren.
Bei dieser Gelegenheit solltest du ihn fragen, welche Kosten für die Bildung von Wohnungseigentum auf dich zukommen.
- Würden bei einer Veräusserung eines Wohnungseigtentums die Brandschutzauflagen entfallen?