Niesbrauch
Meine Frau hat von Ihrer leiblichen Mutter 25% (Pflichtteil) Reihenhauses vor über 30 Jahren geerbt. Ihre Vater war 35 Jahre mit der Stiefmutter verheiratet, er ist vor 10 Jahren gestorben, der Stiefmutter wurde Wohnrecht und Nießbrauch auf Lebenszeit beim Notar ins Grundbuch eintragen müssen Sie geht jetzt in Altersheim und hat im Moment eine Lebenserwartung von 7, Jahren. Jetzt verlangt Sie für die Lebenserwartung ca 70.000€ !!!! weil sie früher aus dem Hause rausgeht . Hat aber schon sehr viel Bargeld, Aktien und und geerbt. ferner bekommt sie eine Witwenrente von ca.6000€. Ja so Leute gibt es. Nun meine Frage, hätte der geerbte Pflichtteil 25% meiner Frau als Nießbrauch hätte eingetragen werden dürfen wenn Nein entsteht noch die Frage ob dadurch Geld zurückgefordert werden könnte ? . es kennen sich in diesem Thema sehr wenige Experten aus, es ist relativ eilig. DANKE
3 Antworten
Also ich hoffe, ich habe es richtig verstanden.
Deine Frau hat von Ihrer Mutter 25 % eines Hauses geerbt. die anderen 75 % hat demnach der Vater bekommen. Der Vater hat dann in dem Haus mit der Stiefmutter gelebt und ihr einen Nießbrauch eintragen lassen, aber Deine Frau hat das Haus geerbt (also die übrigen 75 %).
Du schreibst auch:
Wohnrecht und Nießbrauch auf Lebenszeit beim Notar ins Grundbuch eintragen
Ich kenne eigentlich nur, dass eines von beiden eingetragen wird, also entweder ein Nießbrauch, oder ein Wohnrecht.
Nun stellt sich einfach die Frage:
-
zu welchem Betrag kann man das Haus vermieten?
-
Alternativ, wenn ihr selbst einzieht, was spart ihr an Miete?
Kann man von einem dieser Beträge die 70.000,- finanzieren, oder wartet ihr einfach ab, bis der Nießbrauch durch Ableben der Dame frei wird.
Aus meiner Sicht eine Rechenaufgabe. Wenn ihr das mit den 7 Jahren glaubt, dann sind es ca. 11.400,- inkl. Zinsen pro Jahr, die ihr an Miete einnehmen, oder sparen müsst, damit es sich lohnt.
Um es ganz einfach zu machen:
Angebot und Nachfrage. Es wird ein Preis verlangt und wenn Dir der zu teuer ist, dann kommt kein Geschäft zustande. Wenn Du "Pech" hast, hält die Dame noch 20 oder 30 Jahre durch und Du ärgerst Dich krank, das Angebot ausgeschlagen zu haben.
Privatier: Bewertung techn. nicht möglcih.
Stimme dir zu. Nur 114 dürfte die Berechtigte wohl nicht werden: Interessant wird es dann, wenn eine lastenfreie Veräusserung oder eine erststellige Beleihung ansteht und die Berechtigte die Erteilung einer Löschungsbewilligung oder Rangrücktrittserklärung von der Zahlung einer hohen Summe abhängig macht.
Folgenden Satz habe ich aus einem Jura - Forum:
"Ein Verzicht auf den Nießbrauch gegen Entschädigungszahlung ist nur dann möglich, wenn beide Seiten freiwillig die Vereinbarung abschließen wollen und sich auf die Konditionen geeinigt haben."
Guck hier:
http://www.juraforum.de/forum/t/niessbrauchabloesung.396260/
Ja natürlich, der Eine gibt das Recht auf, der Andere muss dafür etwas zahlen. Wie sollte das auch ohne beider Zustimmung gehen ;-)