Antwort
Wenn aber an der Gesamtrechtsübertragung kein Zweifel besteht, müsste es doch soetwas wie ein vorläufiges Rede/Stimm-RECHT geben. Die Pflichten , wie Zahlung des Wohngeldes, werden ja andererseits auch genommen. Leider dauert die Erteilung des Erbscheins eben entsetzlich lange und es sind Entscheidungen zu treffen die alle angehen....