Hartz 4 - Anrechnung Vermögen Ehepartner?

2 Antworten

Lebens und Rentenversicherungen sind nicht Anrechenbar, wenn sie so angelegt sind, das sie nicht vor dem 65 Lebensjahr ausgeschüttet werden können. Für Lebens und Rentenversicherungen gilt meines Wissens nach ein Freibetrag von 750€/je Lebensjahr und nicht die 150 € Regelung.

Nur wenn die Versicherungen zusammen höherwertiger sind oder keine Sperrzeit für die Auflösung hat, kann ein Rückkauf und damit eine Anrechnung aufs ALG2 gefordert werden.

Bausparverträge sind frei verfügbares Vermögen und somit Anrechenbar sofern sie über dem Schonvermögen liegen.

Derzeit findet aufgrund der Coronasituation allerdings keine Vermögensprüfung statt. Solange das Vermögen nicht über 60 000 beim Antragsteller und 30 000 bei jeder weiteren Person im Haushalt liegt ist das Vermögen derzeit irrelevant. Das kann sich aber jederzeit ändern und dann gelten wieder die alten Regelungen.

150€ je Lebensjahr auf der hohen Kante und 750 € Je Lebensjahr bei Altersversicherungen. Pro Person, also auch für das Kind.


Wie lange LV und/oder Bausparvertrag schon laufen, was Deine Gründe für den Abschluß waren und ob Du Deinen Mann bei Abschluß schon kanntest, ist nicht maßgeblich. Entscheidend ist, wer der/die Begünstigte ist, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt und ob der Betrag das Schonvermögen übersteigt.

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html