Handwerkerrechnung bei Auftragsvergabe ohne Kostenvoranschlag
Liebes Forum,
ich würde mich über einen Rat oder eine Meinung zu einer Handwerkerrechnung freuen. In unserer Wohnanlage sind gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler in die zentrale Warmwasserbereitung eingebaut worden.
Der Hausverwalter hat in der Annahme, daß es sich um eine "kleine Maßnahme" in der Größenordnung von EUR 500,- handelt, den Auftrag ohne Kostenvoranschlag an eine Handwerksfirma vergeben. Diese hat nun im Zuge der Arbeiten Teile der Heizungsanlage (Zulaufrohre etc.) erneuert, und uns eine Rechnung über EUR 5000,- präsentiert.
Auf die Frage hin, ob es nicht angemessen gewesen wäre, die Hausverwaltung oder die Hausgemeinschaft darüber zu informieren, daß voraussichtlich eine Rechnung über mehrere tausend Euro entstehen würde, hat der Handwerker sinngemäß geantwortet: "wenn niemand nach einem Kostenvoranschlag fragt, macht er auch keinen".
Daran, daß die berechneten Arbeiten durchgeführt wurden, gibt es keinen Zweifel. Allerdings war zum Zeitpunkt der Arbeiten bereits eine komplette Erneuerung der Heizungsanlage in der Diskussion, welche etwa EUR 10.000 kosten würde. Die Arbeiten an der alten Anlage für über 5.000 Euro waren demnach eine vollkommen sinnlose Investition.
Trägt Ihrer/Eurer Meinung nach der Handwerker oder die Verwaltung eine Mitschuld an dieser ärgerlichen Situation, und kann einer der beiden dafür belangt werden? Vielen Dank für alle Ratschläge!
5 Antworten
Sowohl Du, wie auch wir, waren bei der Auftragsvergabe nicht dabei. Also wissen wir nicht was gesprochen wurde.
Trotzdem hat die Hausverwaltung eine Mitschuld, denn eine Hausverwaltung sollte wissen, ob die Arbeiten, die sie beauftragen eher 500,-, oder bis zu 5.000.- Euro betragen. Man vergibt die Verwaltung ja gerade, weil die mehr Sachkenntnis haben.
Trotzdem müsste man wissen, was dem Unternehmer gesagt wurde. Wurde gesagt: "Machen Sie nur das, was unbedingt nötig ist, damit die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden, weil die Heizung vermutlich bald ersetzt wird," oder wurde gesagt, "bringen Sie die Heizung in Ordnung."
Im zweiten Fall udn ohne das wissen, dass eine neue Anlage in Planung ist, macht ein Handwerker gründliche Arbeit und bringt alles in Ordnung, was nicht richtig ist, damit der Auftraggeber nicht in 8 Wochen nochmal einen Auftrag vergeben muss.
Nach Deinem Kommentar würde ich die Hausverwaltung wechseln. Das war einfach nicht korrekt diese Arbeit ohne Angebot zu vergeben und ohne klare Absprache über den Umfang der Arbeiten
Die Hausverwaltung trägt eine erhebliche Mitschuld an der Sachlage, denn sie hat die Kosten für die Wärmemenhenerfassung völlig falsch eingeschätzt. Der Handwerker hat nur dann eine Mitschuld, wenn er die zusätzlichen Arbeiten ohne Rücksprache und Zustimmung der Hausverwaltung ausgeführt hat. Sollte er zudem von der geplanten Sanierung der Heizungsanlage gewußt haben, dann hätte er die absolute Notwendigkeit für die zusätzlichen Arbeiten zudem noch begründen sollen. Angebotserstellung hat nur auf Nachfrage zu erfolgen - das ist korrekt.
Liebes Forum, vielen Dank für die schnellen Antworten! Zur Klärung der offenen Punkte: die Hausverwaltung hat den Auftrag telefonisch vergeben, so daß uns keine schriftlichen Abmachungen vorliegen. Nach Angabe des Verwalters lautete der Auftrag "Einbau eines Wärmemengenzählers", ohne weitere Vereinbarungen. Die Rohre wurden ausgetauscht, da sie lt. Angabe des Handwerkers in einem schlechten Zustand waren. Die strittige Handwerkerrechnung umfasst nur die Kosten für den Einbau, die Zähler selbst werden durch das mit Heizkostenabrechnung beauftragte Unternehmen separat abgerechnet.
Wie wäre eine sinnvolle Vorgehensweise - sollten wir uns beispielsweise von dem Verwalter einen Nachweis vorlegen lassen, daß seine Annahme deutlich geringerer Einbaukosten realistisch waren? Als Hausverwalter müßten ja Vergleichsrechnungen aus anderen Wohnanlagen vorliegen. Falls dies nicht der Fall ist und die deutlich höheren Kosten (oberhalb der Grenze, ab der der Verwaltungsbeirat informiert werden muß) absehbar waren, was wäre dann eine sinnvolle Vorgehensweise? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn vor der Auftragsvergabe verschiedene Angebote eingeholt werden. Nur in einem dringlichen Fall (z. B. Wasserrohrbruch u. ä.) ist dies meist nicht möglich. Ebenso kann bei geringen Auftragswerten auf eine Angebotseinholung verzichtet werden.
Ab welcher Geldsumme Angebote zwingend vorgeschrieben werden, sollten Eigentümer oder deren Verwaltungsbeiräte im Hausverwalter-Vertrag regeln, damit es keine Missverständnisse darüber gibt. Die Höhe sollte sich dabei nach der Größe der Wohngemeinschaft richten.
Bei einer kleinen Gemeinschaft (z.B. 8-10 Eigentümer) ist es zweckmäßig, den Geldbetrag, ab dem verschiedene Angebote eingeholt werden müssen, niedriger anzusetzen als bei einer sehr großen Wohnanlage mit z.B. über 100 Eigentümern.
http://www.hausgeld-vergleich.de/Deul_UnsereSpezialangebote_7.htm
Die Zähler an sich kosten doch mehr als 100€ pro Stück Matierialpreis. Die Annahme es kämen dann nur eine Rechnung von unter 500€ ist doch falsch eingeschätzt worden. Die Hausverwaltung versucht sich nur raus zureden und ist völlig unfähig. Offensichtlich haben die noch nie einen Auftrag an einen Installateur gegeben und kennen die Stundensätze nicht.
Übrigens das mit dem Austauschen der Rohre ist zwangsläufig, da offensichtlich keine einfache Montage der Zähler möglich war, vermutlich aus Platzgründen.