Wie groß darf die Abweichung zwischen einem Kostenvoranschlag und der tatsächlichen Rechnung sein?
ich ärgere mich momentan sehr über eine Handwerkerrechnung. Im Kostenvoranschlag waren die voraussichtlichen Kosten mit kapp 300 Euro angegeben. Nun bekam ich eine Rechnung von 490 Eruo. Darf die tatsächlich berechnete Leistung beliebig weit vom Kostenvoranschlag abweichen oder kann man sich dagegen wehren? Wenn nicht, dann verstehe ich den Sinnn eines Kostenvoranschlags nicht...
1 Antwort
Also ich seh das anders...Es gibt bei einem Kostenvoranschlag theoretisch keine Grenze die nicht überschritten werden darf. Nur bei einem Pauschalangebot darf um keinen Euro überschritten werden. Bei einem Festpreis dürfen es 15% sein, die hinzunehmen sind. Aber auch die dürfen überschritten werden, wenn es sich zum Beispiel um ein Kalkulationirrtum handelte.