Liebes Forum, vielen Dank für die schnellen Antworten! Zur Klärung der offenen Punkte: die Hausverwaltung hat den Auftrag telefonisch vergeben, so daß uns keine schriftlichen Abmachungen vorliegen. Nach Angabe des Verwalters lautete der Auftrag "Einbau eines Wärmemengenzählers", ohne weitere Vereinbarungen. Die Rohre wurden ausgetauscht, da sie lt. Angabe des Handwerkers in einem schlechten Zustand waren. Die strittige Handwerkerrechnung umfasst nur die Kosten für den Einbau, die Zähler selbst werden durch das mit Heizkostenabrechnung beauftragte Unternehmen separat abgerechnet.
Wie wäre eine sinnvolle Vorgehensweise - sollten wir uns beispielsweise von dem Verwalter einen Nachweis vorlegen lassen, daß seine Annahme deutlich geringerer Einbaukosten realistisch waren? Als Hausverwalter müßten ja Vergleichsrechnungen aus anderen Wohnanlagen vorliegen. Falls dies nicht der Fall ist und die deutlich höheren Kosten (oberhalb der Grenze, ab der der Verwaltungsbeirat informiert werden muß) absehbar waren, was wäre dann eine sinnvolle Vorgehensweise? Vielen Dank für Eure Hilfe!