Wasserschaden teilweise selbst reparieren, wie abrechnen??
Hallo, wir haben in unserer Wohnung einen Wasserschaden (Trockung läuft noch). Mich würde interessieren, ob man einen Teil aus einem Kostenvoranschlag (Zum Beispiel: Entfernen der alten Tapete oder Beschaffung vergleichbarer Tapete) mit der Versicherung bzw dem Vermieter abrechnen kann. Wir sind nur Mieter würden aber gern einen Teil der Arbeiten selbst durchführen und dann über unseren Vermieter abrechnen. Ist das so möglich??
Wie rechnet man am besten die Stromkosten für das Trocknungsgerät ab?? Ist ein zusätzlich vorhandener und eingesetzter privater Entlüfter auch abrechenbar??
1 Antwort
Wie rechnet man am besten die Stromkosten für das Trocknungsgerät ab??
Wenn eine Fachfirma das Trocknungsgerät aufgestellt hat, dann ist da meist ein Zwischenzähler an diesem Gerät vorhanden. Den braucht man dann nur abzulesen und die verbrauchten Einheiten zu den aktuellen Strompreisen abzu rechen. Bei zusätzlichen Geräten (wozu eigentlich?) wird es schwieriger da der Nachweis des Verbrauchs fehlt. Wenn man es nicht übertreibt, bezahlt die Versicherung das aber auch.
Ist das so möglich??
Das kommt nicht selten vor. Jede Versicherung erteilt auf Anfrage Auskunft darüber, welche Stundensätze sie zu erstatten bereit ist.
Danke für die Antwort. Die Frage mit dem Strom kam mir, da ich irgenwo im Netz was von pauschaler Abrechnung gelesen hatte. An den Geräten sind selbstverständlich Zähler dran.
Das Zusatzgerät dient einfach der Beschleunigung des Trocknungsvorganges. Wir benötigen das aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit in unserer Kellerwohnung und ganz speziell jetzt in der Übergangszeit.