Um wieviel Prozent darf ein Kostenvoranschlag ohne Rücksprache überschritten werden?
Ich hatte letzte Woche einen kleinen Autounfall. Das Auto war nach Spurstangendefekt nicht mehr fahrbereit und mußte abgeschleppt werden. Da der Abschelppdienst auch eine Werkstatt für alle Marken hat, bat ich um eine Reperaturschätzung. Diese betrug ca.250.-€. Nach zwei Tagen bekam ich einen detailierten Kostenvoranschlag von ca.350.-€. Ich akzeptierte das und gab die Reperatur in Auftrag. Heute nun bekam ich die Nachricht, dass das Auto fertig ist, die Rechnung aber ca. 800.-€ beträgt. Detailierte Rechnung kommt noch. Um wieviel % darf den der Kostenvoranschlag den endgültigen Betrag überschreiten, ohne vorher über die Mehrkosten informiert zu werden.
2 Antworten
Ein Kostenvoranschlag ist ja grundsätzlich unverbindlich. Es werden die Kosten ungefähr beziffert. Wenn der Kostenvoranschlag "wesentlich überschritten" wird, ist der Handwerker in deinem Fall Werkstatt, verpflichtet, dich hierüber unverzüglich zu informieren, also sobald wie möglich.
Laut Rechtssprechungen ist eine Überschreitung der Kosten von 10 bis 20 Prozent in Ordnung. In besonderen Ausnahmefällen wird von den Gerichten wohl die Grenze manchmal bei 25 Prozent festgelegt.
luggy
Richtschnur für die Überschreitung des Kostenvoranschlag = 25 % (= 87,50 €). Überschreitung jedoch 229 % (= 450 €), also das 2,3 fache.
Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen (§ 650 (2) BGB.