Entrümpelungsfirma des Vermieters wirft Möbel aus dem Fenster, zulässig?
Morgens um sieben Uhr hat die vermietereigene Entrümpelungsfirma eine Wohnung ohne Ankündigung lautstark geräumt und dabei die Möbel, Matratzen, kurzum den gesamten Hausrat aus dem Fenster und vom Balkon geworfen, ohne Absperrung. Da ich mir zunächst nicht sicher war, was sich da abspielt, rief ich zunächst die Wohnungsgesellschaft an, die angeblich auch nicht Bescheid wusste. Daraufhin rief ich die 110 an, woraufhin eine Streife erschien und wieder unverrichteter Dinge abzog. Ist diese Vorgehensweise insgesamt betrachtet erlaubt, sowohl vom Vermieter die als auch seitens der Polizei?
2 Antworten
Wenn der Vermieter die Entrümplungsfirma beauftragt hat, ist das erst einmal alles Rechtens.
Wenn durch die Vorgehensweise keine Gefährdungslage bestand und das hat sich die Polizei mit Sicherheit angeschaut, hat die Polizei keine Handhabe.
Was hätte sie deiner Meinung tun sollen?
Werktags 7 Uhr ist kein Problem. Ankündigung derartiger Arbeiten ist nicht erforderlich.
Der Einzige der eventuell etwas machen könnte ist der Eigentümer der Möbel, soweit er Interesse daran hat. Der muss das aber direkt mit dem Vermieter klären.
Wäre es Dir lieber gewesen, wenn der Sperrmüll laut polternd durch das Treppenhaus geschleppt worden wäre? Morgens um 7 Uhr!
Die werden schon aufgepasst haben wo sie hinwerfen. Keine Sorge!
Was hätte die Polizei denn tun sollen? Mit Schleppen helfen? Arbeit ist Beamten verboten, die walten nur Amt.