Hallo! Mein Verlobter (Epileptiker) und ich (Herzschrittmacher) fahren nach Frankreich. Welche Auslandskrankenversicherung würde uns versichern?
Hallo!
Mein Verlobter (bei Reisebeginn 28) ist Epileptiker und seit Februar 2015 anfallsfrei. Ich (dann 31) trage seit Januar 2016 einen Herzschrittmacher und nehme ein blutdrucksenkendes Medikament. Wir würden gerne eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die im Notfall (auch wenn wir hoffen, dass nichts passieren wird!) unsere jeweiligen Erkrankungen mit abdeckt... aber der Versicherungsdschungel wird immer unübersichtlicher für uns. Gibt es eine Versicherung, die uns für die zehn Tage in Frankreich versichern würde oder haben wir da keine Chance?
4 Antworten
Also, wenn ich bedenke, dass mir der ADAC ohne Gesundheitsfragen eine einjährige Versicherung für 13,90 verkauft, wird sich das bestimmt machen lassen.
Es geht ja nur um Sonderkosten, denn die Krankenversicherungen zahlen ja auch für Krankheitskosten im Ausland.
Bei keiner AKV gibt es Gesundheitsfragen. Sie decken ausnahmslos diejenigen Kosten, die im Vergleich einer kassenärztlichen Vergütung in Deutschland im Ausland mehr entstehen. In den USA beispielsweise die einer Privatrechnung.
Man könnte sie als "Mallorca-Police", also erweiterten Deckungsschutz für Auslands-Krankenkosten bezeichnen.
Es gelten lediglich mehr oder weniger Ausschlusskriterien des Versicherungsumfangs und mehr oder weniger Serviceleistungen, die man nach seinen Anforderungen prüfen müsste.
Das heißt also für mich bzw uns, dass ich unser beider Erkrankungen ausklammern kann, weil die deutsche KV das abdeckt, aber eine Auslandskrankenversicherung dennoch für die anderen Eventualitäten sinnvoll wäre. Prima, ich danke! Morgen telefoniere ich mal mit der Krankenkasse und frage dort gesondert nach... und eine normale Auslandskrankenversicherung ist kein allzu teures Vergnügen!
und eine normale Auslandskrankenversicherung
Es gibt sehr viele verschiedene Auslandskrankenversicherungen (weit über 50 verschiedene Tarife) und die mit jeweils unterschiedlichen Bedingungen. Da Ihr nicht verheiratet seid, muss jeder für sich eine eigene Auslandskrankenversicherung abschließen.
Aus den anderen Antworten sollte klar geworden sein, dass Eure jeweiligen Vorerkrankungen vor dem Abschluss mit dieser Versicherung geklärt werden sollten, nicht dass bei der späteren(!) Überprüfung im Krankheits-/Unfallfalle plötzlich eine Versicherungsausschluss festgestellt wird.
Wer mehrfach ins Ausland reist, sollte ökonomisch besser eine Jahresversicherung abschließen als bei jeder Reise eine eigene Krankenversicherung.
Siehe in übrigen auch: https://www.test.de/suche/?q=Auslandskrankenversicherung
Selbstverständlich deckt eine Auslandsreisekrankenversicherung die notwendigen Heilbehandlungskosten und einen Rücktransport, allerdings nur bei akuten (Unfallfolgen) oder unvorhersehbaren (epil. Anfall) Erkrankungen am Urlaubsort.
Dröseln wir von hinten auf: Einen absehbaren Battriewechsel deines Herzschrittmachers übernimmt sie daher nicht. Vor einem (medinzinisch begleiteten) Rücktransport nimmt manch ein Versicherer mit den Ärzten Rücksprache, ob er notwendig ist. Andere bezahlen ihn schon dann, wenn er sinnvoll ist. Mein immer bis gut 5.000 EUR, wenn ich mich zu Hause weiterbehandeln lassen möchte oder länger als 14 Tage stationär behandelt werden müsste.
Alle Versicherer erstatten nur die Differenz der Kostentragung durch deine gesetzliche Krankenversicherung, also diejenigen Kosten, die ein Kassenarzt hierzulände vergütet bekäme.
Manche Versicherer erstatten nur Kosten von Vertragsärzten- und Krankenhäusern, man hätte also keine freie Arztwahl, viele erst das, was die Krankenkasse nicht zahlt; man müsste also am Urlaubsort in Vorkasse treten und monatelang seinem Geld hinterherlaufen.
Anderen gewähren Vorschuss bzw. erteilen dem Leistungserbringer Kostenzusagen oder rechnen direkt mit dem Krankenhaus ab, was das Kreditkartenlimit oder die Urlaubskasse des Versicherten entlastet.
Und wenige tragen sogar Kosten für die Suche, Bergung und Rettung und bezahlen einen Höchstsatz für den Rücktranport selbst dann, wenn der Versicherte den selbst antritt.
Mir wäre Hilfestellung und Organisation über eine 24-Std-Notfallhotline wichtig - Geld zurück wäre mir zu wenig Service.
Leider bleibt dir ein jeweiliger Blick in die Versicherungsbedingungen und Ausschlüsse nicht erspart, wenn du die optimale AKV finden möchtest.
Meine ist die bei INTER, kostet schlappe 7,50 EUR/Jahr (!) ohne Selbstbeteiligung für alle (!) Auslands-(Dienst-)Reisen bis 45 Tage: https://www.inter.de/produkte/gesundheit/krankenzusatzversicherung/auslandsreisekrankenversicherung-online-abschluss/
G imager761
Normalerweise ist der Versicherungsschutz zumindest im europäischen Ausland (EU) bereits in der gesetzlichen KV enthalten (siehe Rückseite der Versichertenkarte, Chipkarte mit Foto) an Stelle der früher üblichen Auslandsreisekrankenversicherungsscheine (schreckliches Wort).
Bei Dir mit dem Schrittmacher und dem Blutdrucksenkenden Medikament sollte es überhaupt kein Problem sein, das Medikament und der Herzschrittmacherausweis kann man mit in den Urlaub nehmen.
Bei dem Verlobten würde ich noch einmal Rücksprache mit seinem behandelnden Arzt und seiner KV halten, dürfte aber ebenso kein Problem sein.
Ist es nicht so, das all die Verkäufer dieser Auslandskrankenversicherung keinerlei Gesundheitsfragen stellen, sondern man diese Ausschlüsse erst im Kleingedruckten der Verträge selbst nachlesen muß?