Heiraten mit jemanden der hartz4 bezieht?
Hey,
Ich bin 23 Jahre alt und arbeite zurzeit am Flughafen durch der momentanen Lage verdiene ich sehr gering weil die Flughäfen geschlossen haben, ich beziehe kein hartz4.
Mein verlobter arbeitet zur zeit nicht und bezieht Hartz4 wir haben uns dazu entschlossen zu heiraten. Ich weiß halt nur das wir dann automatisch eine bedarfgemeinschaft bilden mehr auch leider nicht :/
halt ich kenne mich wirklich garnicht aus damit weil ich zuvor nie vom Jobcenter gelebt habe.
meine Frage lautet..
würden die uns bei der der Wohnungssuche, Arbeitssuche für mein mann oder bei der miete helfen?
ich bedanke mich im Voraus für einen positiven Kommentar. <3
1 Antwort
Je nach dem, wie hoch dein "geringer" Verdienst ist, musst du für deinen Ehemann mit aufkommen. Ist euer gemeinsames Einkommen zu niedrig, könnt ihr aufstockend AlG II beantragen.
Wohnungssuche: Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt, ich kann nur sagen aus meiner Stadt, dass auch, wenn das Jobcenter "hilft", das nicht viel nützt, weil 1. viel zu wenig so günstiger Wohnraum verfügbar ist und 2. die meisten Vermieter keine vom Jobcenter finanzierten Mieter wollen. Da dauert die Wohnungssuche Jahre.
Grundsätzlich alles richtig, ABER das JC hilft in der Regel nicht bei der Wohnungssuche (das ist eine Privatangelegenheit und nicht der Arbeitsauftrag), haben aber schon mal Listen mit Adressen von Wohnungsbaugesellschaften oder verweisen an entsprechende Stellen die helfen können. Auch die Städte selber haben teilweise eine Stelle wo man nach freien Wohnungen fragen kann, wenn man Sozialleistungen bezieht.
Naja Jahre ist etwas übertrieben denke ich.... ;-). Narürlich wird es in Mitte München, Düsseldorf, Köln etc. schwieriger sein, als etwas außerhalb. Aber dafür sind die Mietgrenzen ja auch in den Städten unterschiedlich. Die Mietgrenzen in München und Düsseldorf sind so hoch, dass man an anderen Orten dafür eine große Wohnung in guter Lage bekommen würde.
Bei der Jobsuche helfen sie natürlich - das ist der Auftrag der Institution - Menschen in Ausbildung/Arbeit zu bringen. Wenn nötig mit Fördermitteln, wie Weiterbildung oder an Arbeitgeber etc., wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Da dein Partner bereits AlgII bezieht, befindet er sich aber auch schon seit Bezug im laufenden Jobsuche Prozess. Vielleicht gehst du mal zu einem seiner Termine mit, wenn die JC wieder geöffnet haben und ihn einladen. Dann bekommst du einen Eindruck, in wie weit sich Schwierigkeiten -außer in Coronazeiten natürlich- bei der Jobsuche ergeben haben. Also im Falle dessen, dass er nicht erst jetzt sondern schon länger AlgII bezieht ;-).
Wenn ihr nur noch einen geringen Teil AlgII mit deinem Verdienst zusammen bezieht, solltet ihr einen Antrag auf Wohngeld stellen und bräuchtet das JC vielleicht gar nicht.