Welche Altersvorsorge ist für Hausfrauen ratsam?
Seit der Geburt unserer Kinder bin ich zuhause und habe kein eigenes Einkommen mehr. Die Erziehungszeit wird mir zwar bei der Rente angerechnet aber auch diese ist mal vorbei. Welche Altersversorgung könnte ich ohne eigenes Einkommen abschließen? Sagen wir, ich würde so ca. 50€ monatlich einzahlen (vom Einkommen des Mannes). Soweit ich weiß ist eine Rister-Versicherung nur mit eigenem Einkommen möglich, oder?
3 Antworten
Wenn Du noch in der Kindererziehungszeit bis (also bis zum 3. Geburtstag vom Kind), bist Du in der Rentenversicherung pflichtversichert und damit selber zur Riesterrente berechtigt, Mindestbeitrag pro Jahr 60 Euro, die Zulage viel mehr, also 154 Euro für Dich und 184 Euro oder bei jüngerem Kind sogar 300 Euro (glaub ich mal) für Dich als Kinderzulage dazu. Wenn Dein Mann riestern würde, kannst Du als Gattin auch riestern, auch wenn die Kindererziehungszeit ausläuft. Du kannst sicher auch 50 Euro in einen Fonds oder ähnliches einzahlen, aber da lasse ich den anderen Anlageprofis den Vortritt, die kennen sich mit privater Absicherung besser aus. Übrigens bei einem Minijob, mit Aufstockungsbeiträgen wärst Du weiter selber riesterrentenberechtigt. Du merkst sicher: ich bin einfach ein Riesterfan.
Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation, und informiere mich gerade verstärkt über Riesterprodukte. Diese sind besonders geeignet wenn dein mann auch einen Riestervertrag hat -und die Vorsorge geht auch ohne eigenes Einkommen. Zusätzlich ist es dann möglich Nebenjobs auf 400 Euro Basis zu machen und zusätzlich etwas einzuzahlen.
Offenbar bist Du verheiratet. Dann bist Du aufgrund des Einkommens Deines Mannes mittelbar riestervertragsberechtigt. Das wäre ein Baustein zu einer Altervorsorge, aber mit € 50 wirst Du da später nicht weit kommen.
Zur Ergänzung: die mittelbare Förderfähigkeit besteht nur, wenn der Mann sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, also z.B. nicht Selbstständig oder Freiberufler, und wenn er auch einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen hat. Zahlt er dann 4% vom Vorjahres- Brutto ein, hast Du Anspruch auf die volle Förderung, für Dich und Dein Kind. Auch ohne eigenen Beitrag.