Polizei Einsatz?
Ich habe die Polizei angerufen, denn mein Vermieter ist zu mir gekommen und hat mir alles Wörter gesagt. Nach 3 Tagen habe ich einen Schriftlichantrag von der Polizei bekommen, in dem ich einen Strafantrag an meinen Vermieter stellen könnte. Aber wir haben schon das Problem gelöst und jetzt geht es besser zwischen uns. Und meine Frage ist, soll ich den Polizei Einsatz bezahlen? und wie geht's es denn weiter mit meinem Antrag? denn ich habe darauf verzichtet, mein Vermieter einen Strafantrag zu stellen.
1 Antwort
Wenn der Staatsanwalt nicht der Meinung ist, dass die Verfolgung des Vergehens Deines Vermieters von öffentlichem Interesse ist, wird das Ganze vermutlich eingestellt werden und der Steuerzahler wird die Kosten des Einsatzes bezahlen.
Ein Steuerzahler ist die natürliche oder juristische Person, die nach dem jeweiligen Steuergesetz die Steuer an das Finanzamt zu entrichten hat.
Sprich .... wir alle .
Und wer ist denn der Steuerzahler?