Anzeige wegen Schwarzarbeit?
Folgende Sitiuation:
Ich habe auf Ebaykleinanzeigen jemanden gesucht der mir Betonplatten verlegen kann.
Darauf hin hat sich jemand gemeldet,
wir haben vor Ort einen Vertrag über 1500€ ausgemacht.
Ich durfte Bilder von seiner AOK Karte sowie seiner Meldebescheinigung machen.
Er hat folgendes Geld per Bar erhalten:
100 € für Split und Kies
100 € "Lohn"
100€ Tank Bagger
150 € "Lohn"
50€ Kaution für den Hänger
Beim Baumarkt haben wir gemeinsam 420€ für Material gekauft,
welches er am nächsten Tag abholen wollte.
Dieses hat er sich am nächsten Tag allerdings in Bar auszahlen lassen.
Die ganzen Bar Auszahlungen sind auf einem Lohnschein vermerkt worden!.
Ich habe dann erfahren das sich das Geld vom Material oben in Bar auszahlen lassen hat und er sich darauf hin nicht mehr gemeldet hat.
Daher habe ich eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei gestellt.
Nun bekomme ich von Ihm eine SMS von wegen er habe sich selbst wegen Schwarzarbeit angezeigt.
Und ich bin am Arsch, weil ich der Auftraggeber bin/war?
Ich wusste davon allerdings absolut nichts,
deswegen habe ich ja auch den Vertrag sowie den Lohnschein mit Ihm vereinbart.
Kann ich dafür jetzt ebenfalls belangt werden?
vielen Dank.
4 Antworten
Er hat Dich betrogen. Du bist hier das Opfer.
Und das mit der Schwarzarbeit ist erst mal sein Problem. Du hast einem Unternehmer einen Auftrag zum Verlegen von Betonplatten erteilt. Das ist legal. So funktioniert unsere Marktwirtschaft. Wenn er nicht richtig angemeldet ist, dann ist das erst mal nicht Dein Problem.
Die sms vom ihm könnte man als einen Erpressungsversuch werten, sofern er versuchen will, Dich damit unter Druck zu setzen.
Auch bei Unternehmern gibt es einen "Lohn", nämlich den Werklohn. Wenn Du ihm also einen "Lohn" zahlst, dann hat das erst mal nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Du hast im Rahmen eines Werkvertrages bezahlt, das ist auch üblich, wenn Handwerker bezahlt werden. Handwerker rechnen oft nach Zeit ab. Du bist nicht sein Arbeitgeber, sondern sein Auftraggeber. Und immerhin bist Du davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung hat. Du hast deshalb nichts zu befürchten.
Lass Dich nicht verunsichern!
Du hast doch eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Wenn die was wissen wollen, dann solltest Du mit denen zusammen arbeiten. Wenn die bei Dir anrufen oder sich per Post bei Dir melden, ..
Er muss entweder den Auftrag ausführen oder das Geld zurück geben. Das wird auch die Polizei zu ihm sagen.
Hmmmm...da wäre ich mir nicht so sicher 🤔..ich würde da nichts abwarten Schliesse mich dem Rat meines Vorgängers nicht an ,du musst handeln ! Anwalt Anrufen ! Strafanzeige hast du ja schon gemacht was genau richtig war ,zur Absicherung nochmal denn Anwalt Anrufen 🤓das mit der Bezeichnung /bezichtigung Schwarzarbeit wären schwere Folgen für dich ! Da du der Auftraggeber bist ..hmmmm....abwarten und Tee trinken ist hier nicht angesagt !
Wer lässt sich bitte die AOK Karte und eine Meldebescheinigung zeigen und warum?
Fakt: er hat von Dir 500€ für Leistungen erhalten, die er nicht erbringen will und er hat Dich um weitere 420 Euro betrogen.
Anzeige und fertig.
Was ist das für ein Lohnschein? Warum macht man sowas?
Tja bei Schwarzarbeit ist immer ein Risiko (zumindest bis die Rechnung ausgestellt ist).
Huii....da brauchst du einen Anwalt eventuell einen Rechtschutz informieren sich von Anwalt erstmal beraten lassen ,alles erklären ! Von einem Fachanwalt 👍
Zunächst mal braucht man keinen Anwalt, da keine Situation vorliegt, in der der Auftraggeber sich etwas zu Schulden kommen lassen hat.
Klar braucht der einen Anwalt ,alles was mit Schwarzarbeit zu tun hatt ist sehr gefährlich zieht strafen bis 50.000€ ...welcher Rat ist wohl kluger sich zeitig bei Anwalt beraten lassen oder wie du behauptest er braucht keinen Anwalt ,unglaublich was für unproduktive Ratschläge du hast 🤮
Der Auftraggeber hat eine Leistung beauftragt und dafür Zug um Zug gezahlt. Die Versteuerung der Einkünfte beim Handwerker ist dessen Sache. Wenn der Handwerker die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, werden Rechnungen ohne USt. erstellt. Der Auftraggeber hat somit in dieser Geschäftsbeziehung keinen strafrechtlich relevanten Fehler gemacht. Die Anzeige wegen Betrugs ist bereits erstattet.
Wozu also ein Anwalt in dieser Phase der Sache?
Ja klar du held ....! Er muss erstmal alles beweisen geht wohl schlecht wenn der Betrüger lügen verbreitet
vielen Dank für deine Antwort.
Also nicht beirren lassen und abwarten was passiert?