Haften Eltern für Mietschulden des Minderjährigen?

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Da ist irgendetwas faul, ein Mietvertrag kann von einem Minderjährigen nicht rechtswirksam unterschrieben werden....

Wenn die Eltern nicht unterschrieben haben, wäre der Vertrag wohl nichtig und die der Vermieter würde auf seinen Schulden erst einmal sitzen bleiben - man wird ihm nämlich zum Vorwurf machen, dass er die Personalien nicht kontrolliert hat und eigentlich wissen muss, dass ein rechtlich korrektes Mietverhältnis so niemals entstehen kann.

nina: Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ab, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab (§ 108 (1) BGB. Der ohne Einwilligung abgeschlossene nicht lediglich vorteilhafte Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam. Die Parteien können aus ihm keine Rechte und Pflichten herleiten.

Ich würde eine Haftung bejahen, denn die Eltern schulden Unterhalt und aus diesem Grund könnte der Vermieter einen besorgten Unterhalt verlangen.


Meandor  25.02.2012, 17:52

Was genau haben Haftung und Unterhalt miteinander zu tun?

Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.

Der Vermieter hat Anspruch auf Miete.

Solange das Kind nicht den Unterhaltsanspruch abtritt oder dieser gepfändet wird oder die Eltern im Mietvertrag unterschrieben haben, dass sie für das Kind bürgen, solange haben Vermieter und Eltern überhaupt nix miteinander zu tun.