Fahrpreisnacherhebung Minderjährige?
Servus,
ein Kumpel (16) von mir wurde beim Schwarzfahren erwischt. Allerdings bat ihm ein anderer Fahrgast seine Gruppenfahrkarte zur Mitbenutzung an. Dennoch kam wenige Tage später ein Brief der Fahrpreisnacherhebung mit 60€ Strafe... zu ihm nach Hause. Jetzt gäbe es ja die Möglichkeit, dass die Eltern den "Vertrag" nach Paragraph 107 wiederrufen. (Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“)
Was mich persönlich jetzt interessieren würde, was passiert eigentlich wenn er das Schreiben komplett ignoriert?
Es würden wahrscheinlich Mahnungen bis hin zum Inkasso folgen. Aber Minderjährige können ja grundsätzlich kein Inkasso erhalten bzw wäre das ebenfalls unwirksam.
Wie würde die Lage dann aussehen?
Vielen Dank
2 Antworten
Jaja, immer diese Kumpel.
Das erhöhte Fahrgeld muss er nicht zahlen.
Das zu wissen ist er belesen genug.
Dabei hat der böse Bube aber das Wesentliche übersehen.
Er kann bestraft werden (Sozialstunden z.B.).