Häusliche Gewalt, Auszug Täter?
Es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag (58 er und sie 52 nicht verheiratet, keine Kinder) Partner wird gewalttätig, Anzeige bei der Polizei, Beschluss auf einstweilige Anordnung, Gewaltschutzgesetz, alleinige Wohnungsüberlassung. Ist der gewalttätige Partner zur Zahlung der halben Miete weiterhin verpflichtet.
Der Ex zahlt seit 2 Monaten die halbe Miete nicht mehr. Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten?
3 Antworten
Ich denke, der Mann ist zunächst weiterhin zur Zahlung der (halben) Miete verpflichtet. Denn er hat einen Mietvertrag unterschrieben. Die polizeiliche Anordnung zum Auszug ändert nichts an seinen zivilrechtlichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Er kommt von dieser Verpflichtung nur los, wenn der den Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigt.
Er kann auch von der Frau nicht verlangen, dass sie ihm seinen halben Anteil erstattet. Da sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Zwischen beiden gibt es ja die Vereinbarung, dass jeder die Möglichkeit hat, in der Wohnung zu wohnen. Dafür muss jeder die Hälfte zahlen. Er könnte ja drin wohnen, er darf aber nicht, wegen des von ihm verschuldeten Verhaltens. Es obliegt dem Mann, auf Gewalttätigkeiten zu verzichten, so dass er die von ihm gemietete Sache nutzen kann. Wenn es jetzt eine polizeiliche Anordnung gegen ihn gibt und er die Wohnung nicht wie beabsichtigt nutzen kann, ist das alleine sein wirtschaftliches Risiko.
Die Frau ist auch nicht bereichert. Vermutlich wird sie die Wohnung zunächst so wie bisher weiter nutzen. Durch seinen Auszug hat sie keinen wirtschaftlichen Vorteil. Das Bereicherungsrecht gibt also auch nichts her. Deshalb muss er weiter zahlen.
AndiRat hat es schon korrekt beschrieben, dem gibt es von meiner Seite auch nichts mehr hinzuzufügen. Der Anspruch des Vermieters wird durch die Anordnung nicht berührt, ein Anspruch gegenüber seiner Partnerin dürfte hier nicht entstehen.
Zahlt dein Ex sonst an dich und du überweist an den Vermieter? Oder zahlt der Ex normalerweise direkt an den Vermieter?
Dem Vermieter kann die Sache grundsätzlich egal sein. Er kann sich aussuchen, von wem er die Miete verlangt, wenn beide im Mietvertrag stehen.
Mein Rat: Nimm dir einen Anwalt. Ggf. kannst du auch noch weitere Ansprüche gegen deinen Ex geltend machen. Wenn du kein Geld dafür hast, beantrage Beratungshilfe beim Amtsgericht.
Ja, jetzt ja sowieso nicht mehr...^^ Hat er es denn vorher getan?
Rede mal mit dem Vermieter, ob er die Eintreibung des hälftigen Mietanspruchs selbst übernimmt. Für ihn wäre das einfacher, weil dein Ex faktisch keine Argumente dagegen hat. Das kann er auch selbst über einen Mahnbescheid. Wenn du den Anspruch geltend machst, solltest du das einen Anwalt machen lassen.
Er zahlt seine Hälfte nicht an den Vermieter.