Zwangsräumung Eigenbedarf?

Eifelia  16.07.2024, 16:42

Er ist im April ausgezogen, aber noch drin? Bitte den Text korrigieren und um Einzugs- und Kündigungsdatum sowie Kündigungsfrist ergänzen.

Computerxyz 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:43

ausgezogen im April es gibt keinen Mietvertrag, Auszug erfolgt auf eigenen wunsch

5 Antworten

Ohne schriftlichen Mietvertrag entsteht ein Mündlicher Mietvertrag nach BGB inklusive der dort angegebenen Kündigungsfristen.

Wer hat wem zu wann gekündigt(schriftlich) und wurden die Kündigungsfristen eingehalten?

Du gibst ihm die Zeit.

Alternativ müsstest du die Kündigung einklagen und eine Zwangsräumung beauftrage, auch das dauert Monate und kostet dich zudem Zeit. Sollte sich die Eigenkündigung gar als falsch herausstellen bist du am A...

Ergo die Kostengünstigste Variante ist, ihnen die gebrauchte Zeit zu geben. Zudem steht dir natürlich für die weitere Zeit entsprechend Miete zu.

Mit diesen wenigen und auch noch unvollständigen Angaben kann man nichts seriöses aussagen! PUNKT!!

"es gibt keinen Mietvertrag"

Wenn Du Miete bekommen hast, dann gibt es zwar keinen schriftlichen Mietvertrag, aber einen mündlichen nach BGB!

Ein Mietvertrag muss nach dem Gesetz nicht schriftlich geschlossen werden!

Bekommst Du tatsächlich keine Miete, was ich bezweifle, dann besteht eine Leihe und Du kannst die sofortige Räumung verlangen

Soweit kein schriftlicher Mietvertrag besteht, so besteht doch in rechtsverbindlicher mündlicher Mietvertag nach BGB.

Mindestkündigungfrist für dich als Vermieter = 3 Monate. Bestand das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, wären es sogar 6 Monate.

Der Mieter muss grundsätzlich eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Monatsschluss einhalten.

Letztendlich - wer hat wem, zu wann, schriftlich gekündigt. Wurde Deine Eigenbedarfskündigung form- und fristgerecht, rechtsverbindlich abgefasst?

Abschließend bei einem mündlichen Mietvertrag, hast Du keinen Anspruch auf irgendwelche Schönheitsreparaturen - sprich es genügt, wenn Dir der Mieter die Wohnung besenrein zurückgibt.

Der Sachverhalt ist trotz Nachfrage noch unklar.

  1. Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.
  2. Damit gilt BGB. Also zu wann haben die Mieter gekündigt, oder sind sie ohne Kündigung einfach ausgezogen?
  3. Geräumt haben sie nicht. Was ist denn noch in der Wohnugn? ein paar Bilder an der Wand, oder einiges an Möbeln?
  4. Zahlen sie die Miete weiter?
  5. Wenn die Miete pünktlich kommt und eine Kündigungsfrist nicht ünberschritten wird, es ist so wie es ist.
  6. Wenn sie keine Miete zahlen, würde ich dene n den Vorshclag machen, dass sie die Möbel einlagern sollen, um Gerichtskosten zu sparen, die auf sie zukommen würden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wenn Miete gezahlt wird, kannst du nichts machen.

Falls keine Miete gezahlt wird, würde ich praktisch vorgehen und es wurde eben auch ohne Übergabeprotokoll die Wohnung abgenommen und du kannst sie jetzt jederzeit nutzen.