ING-Diba stellt eine Forderung von 110,68 wegen "Inanspruchnahme eines seit 2015 nicht mehr gültigen gemeinsamen Freistellungsauftrags"?
Meine Frau ist 2014 gestorben und ich habe das gemeinsame Extrakonto bei der Diba gelöscht. Kürzlich kam ein Schreiben der Diba bezüglich eines schon lange nicht mehr genutzten Extrakontos auf den Namen meiner Frau mit einem Guthaben von 1,11€. Ich teilte der Bank mit, dass ich von keinem weiteren Konto Kenntnis habe und dass meine Frau verstorben ist. Schließlich wurde das Konto gelöscht und der Betrag an mich überwiesen. Nun aber kam o.g. Forderung, ohne dass sie trotz schriftlicher Nachfrage weiter begründet wurde. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kann jemand den rechtlichen Hintergrund dieser Forderung erhellen?
3 Antworten
Wenn ein Freistellungsauftrag über 1.602 EUR eingerichtet wird, setzt dies voraus, dass dei Kontoinhaber dies berechtigterweise tun. Dies kann für Gemeinschaftskonten wie für Einzelkonten der Eheleute erfolgen.
Ich vermute daher, dass Du neben dem (geschlossenen) Extrakonto mit Deiner verstorbenen Frau noch ein Einzelkonto hast und dort ein Freistellungsauftrag über mehr als 801 EUR eingerichtet ist.
Dadurch werden fällige Kapitalertragssteuern ggf. nicht einbehalten, d.h. die ING stellt dies nun mit ggf. Bearbeitungskosten in Rechnung. Die Zinsen auf dem Extrakonto können eigentlich dem Betrag nach nicht die Quelle für die Forderung sein.
Also: prüfe für alle Deine Konten jetzt mal die Höhe der Freistellungsaufträge, die in seit incl. 2015 bestanden, und addiere diese Beträge für jedes Jahr auf. Kommst Du in mind. einem Jahr über 801 EUR, hast Du ein Problem, denn dies wurde über das Reporting der in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge nun via BZSt bemerkt.
Verstehe ich nicht. Unten auf dieser Seite steht die übliche Telefonnummer... bisher habe ich immer jemanden gefunden, der mir wilde Fragen beantwortet.
Bitte prüfen doch mal die Freistellungsaufträge ab incl. 2015 nach. Es mag sich auch um Einzelkonten handeln, die nur auf Dich oder Deine verstorbene Frau lauten/lauteten.
Halte deine Kontodaten bereit und rufe am Dienstag da mal an : IngBiDa 069/505009956 oder 069/50502054
Hattest Du die Diba seinerzeits in 2014 nicht offiziell über den Tod Deiner Frau informiert?
Das Ganze ist ja nun schon einige Jahre her und ich kann mich nicht mehr daran erinnern, aber als ich das mir bekannte Gemeinschaftskonto gelöscht habe musste ich ja wohl wie bei den anderen Banken die Sterbeurkunde, Erbschein etc. vorweisen. Und über die Existenz des jetzt von der Bank hervorgeholten Kontos rätsle ich weiter, da sich davon nichts in meinen Unterlagen findet. Ich habe jetzt die Bank nochmals angeschrieben wegen Informationen dazu. Das ganze läuft sehr anonym und nur schriftlich. Es gibt keine Telefonnummer.
Danke für die schnelle und umfassende Antwort. Über die Existenz des von der Bank genannten Kontos rätsle ich immer noch, weil sich davon nichts in meinen Unterlagen findet. Wir hatten damals bei verschiedenen Banken Konten und hatten die Freistellungsbeträge entsprechend gesplittet. Schon möglich, dass ich etwas übersehen habe in der damaligen dramatischen Situation. Leider hat die Bank bislang nichts darüber geschrieben, wie dieser Betrag zustande kommt. Ich versuche es gerade mit einem weiteren Brief, denn die Kommunikation verläuft sehr anonym und ich habe keinen Ansprechpartner und keine Telefonnummer.