Gütertrennung vor Immobilienkauf
Hallo, wir planen, eine Immobilie zu erwerben. Sind seit 2011 verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Nun möchten wir eine Immobilie kaufen.
Problem: mein Mann hat eine miserable Schufa und kann deswegen nicht als Darlehensnehmer mitberücksichtigt werden. Die erste Finanzierungsanfrage wurde deswegen abgelehnt.
Seitens eines Finanzierungsberaters wurde uns jetzt nahe gelegt, Gütertrennung zu vereinbaren, da -nach seiner Aussage- in einer Zugewinngemeinschaft zwingend beide Eheleute als Darlehensnehmer gesehen und letztlich auch geprüft werden. Seiner Aussage nach, würde die Finanzierung mit mir als einzigem Darlehensnehmer nach einer Gütertrennung kein Problem darstellen.
Ist dem wirklich so
Ich danke schon einmal für Antworten
5 Antworten
Ein landläufiger Irrtum ist, dass bei einer Ehe grundsätzlich jeder Ehepartner für die Schulden des anderen einstehen muss. Doch das stimmt nicht! Die Haftung für die Kreditverbindlichkeiten nach einer Scheidung hängt davon ab, welcher der Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat. Falls nur einer der beiden Ehepartner den Kreditvertrag unterzeichnet hat, haftet er allein gegenüber der Bank für die Kreditverbindlichkeiten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder aber eine Gütertrennung vereinbart wurde.
Es kann durchaus vorkommen, dass Kreditverträge, die Ehemann und Ehefrau gemeinsam unterschrieben haben, den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllen. Dies ist der Fall, wenn einer der Ehepartner den Kreditvertrag nicht aus Eigeninteresse, sondern nur aufgrund der emotionalen Verbundenheit zu seinem Partner mitunterschreibt und er gleichzeitig mit den damit einhergehenden Kreditverpflichtungen finanziell massiv überfordert ist. Davon ist auszugehen, wenn die Einkünfte des betroffenen Ehepartners nicht einmal ausreichen, um zumindest die laufenden Zinsen für den Kredit zu begleichen. http://www.kreditvergleich.org/ratgeber/20120921/kredite-bei-einer-scheidung.html
Das Problem liegt in der Hauptsache im Punkt, bist Du allein als Kreditnehmerin gut genug um den Kredit zu bedienen?
Hast Du genug Eigenkapital um diesen Kredit zu bekommen.
Wenn Du die Immobilie allein kaufst (egal ob mit Gütertrennung, oder ohne), wirst Du ebenso behandelt als würdest Du diese Immobilie als Single kaufen.
Du wirst kaum eine Bank finden, die das Einkommen Deines Mannes für die Bestreitung der Ausgaben anrechnet, denn wenn ihr Euch trennt, hast Du ja keinen mehr, der mitzahlt. Und wenn ihr Gütertrennung habt/hättest, dann müsste er, egal ob gute, oder schlechte Schufa, keinen Cent dazu geben.
Also mit dem Kommentar, bzw. der Zusatzinfomationen und dass der Berater wohl von der Interhyp ist, würde ich es dann so machen.
Obwohl, wenn das eigene Einkommen ausreichend ist, müsste auch der alleinige Kauf bei Zugewinngemeinschaft reichen.
Frage, wie habt ihr die Finanzierung jetzt gemacht? Wir waren heute auf der Bank und der Finanzierungsexperte meinte, alleine dürfe er meinem Mann den Kredit gar nicht gewähren, da wir verheirat sind.
Ich kann nicht mit in den Kredit wegen Altlasten aus meiner ersten Ehe.
Das ist keine Frage des bürgerlichen Rechts, sondern eine der bankinternen Regelungen. Verstehen kann man die nicht. Es gibt bei Zugewinngemeinschaft keine gegenseitige Haftung der Ehegatten für Schulden. Oder denkt die Bank etwa schon an die Ehescheidung? Nur dann hätte das einen Sinn.
Habt Ihr es mal bei einer anderen Bank versucht? Die Vereinbarung der Gütertennung verursacht Kosten. Die sollte man nicht unnötig investieren.
Der Berater ist bei der Interh... angestellt, ich gehe davon aus, dass er sich mit der Materie auskennt.
Die Rahmenbedingungen für eine Finanzierung auf mich allein sind gegeben. Eigenkapital, Tilgung, Sicherheit etc. Ich kann die Immobilie allein kaufen und finanzieren. Wir haben die Kalkulation so gemacht, dass allein mit meinem Gehalt die Immobilie solide finanziert würde.
Es dreht sich einzig und allein um die Tatsache, dass die Bank uns abgelehnt hat aufgrund der neg. Schufa meines Mannes.
Also mit dem Kommentar, bzw. der Zusatzinfomationen und dass der Berater wohl von der Interhyp ist, würde ich es dann so machen.
Obwohl, wenn das eigene Einkommen ausreichend ist, müsste auch der alleinige Kauf bei Zugewinngemeinschaft reichen.