Grundschuld Freigabe?
Hallo,
Folgender Fall haben wir gerade:
Wir haben unserer Bank einen Kredit aufgenommen auf vorhandene Grudnschulden.
Die Grundschulen sind abbezahlt und stehen nur noch im Grundbuch. Dort steht noch die Sparkasse drinnen, nun haben wir aber den Kredit bei der Volksbank.
Nun bekommen wir von der Sparkasse keinerlei Reaktion, auf unsere Aufforderung die Grudnschuld an die andere Bank zu übergeben.
Darf die Sparkasse die Grundschuld zurückhalten? Was können wir dagegen tun.
Danke für die Antworten im voraus.
2 Antworten
- Du hast uns nicht verraten, ob die Sparkasse nach Rückführung des Darlehens den Grundstückseigentümern eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung erteilt hat - die Grundschulden auch als Sicherheit für bestehende weitere Forderungen der Sparkasse dienen, z.B.aus der Geschäftsverbindung - , seinerzeit vertraglich die Abtretung der Grundschulden ausgeschlossen wurde.
- Lösungsvorschlag: Klärendes Gespräch zwischen Bank und Sparkasse
Ihr solltet eigentlich mit Tilgung des Kredites eine Art "Urkunde" von der Bank bekommen haben auf der die Grundschuld eingetragen ist. Eine Art Schuldbrief(Frag mich nicht nach den Fachbegriffen). Diese Urkunde müsst ihr an die Bank zurückgeben, damit die Bank den Eintrag löscht oder ihr könnt diese Urkunde auch dafür nutzen einen neuen Kredit bei der Bank aufzunehmen.
Selten sind Briefgrundschulden, je nach Bank, eigentlich nicht. Ist ja aber auch eher unwichtig. Normalerweise wird die kreditgebende Bank da eigentlich tätig und fordert, unter Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers, die Abtretung der Grundschuld bei dem noch eingetragenen Grundschuldgläubiger an. Wie habt ihr die Sparkasse denn aufgefordert? Schriftlich, telefonisch oder anders? Die Grundschuld darf die Sparkasse natürlich nicht behalten. Gesetzlich habt ihr mindestes einen Löschungsanspruch, sofern nicht doch noch irgendwas mit der Grundschuld besichert sein sollte.
Meinst Du einen Grundschuldbrief? Den gibt es nur selten, die allermeisten Grundschulden sind Buchgrundschulden, keine Briefgrundschulden, aber möglich ist es natürlich.
@FS: was habt ihr denn bisher unternommen bezüglich der Grundschuld, außer der Aufforderung? Unterstützt Euch die neue Bank denn nicht?