Kann man von Bank verlangen, dass Grundschulden treuhänderisch verwaltet werden?
Wie ist das geregelt oder üblich? Wenn ich ein Darlehen mit Grundschuld bei einer Bank habe und dieses Darlehen aber mit Ende der Zinsfestschreibung über ein anderes Institut ablösen möchte? Muß ich dann das Prozedere Neueintrag einer Grundschuld für die neue Bank und Löschun der alten Grundschuld machen oder kann man das auch treunhänderisch verwalten lassen? Ein Bekannter riet mir dies!
1 Antwort
Umschuldung/Gläubigerwechsel/Kostenvorteil: Die neue Bank löst die alte Bank ab mit der Treuhandauflage, über den Ablösebetrag nur gegen Aushändigung einer Abtretungserklärung über die Grundschuld und ggfls. auch des Grunfschuldbriefes zu verfügen. Danach erfolgt die Eintragung der Abtretung im Grundbuch. Es handelt sich um einen Gläubigerwechsel und es erübrigen sich die Löschung der alten und die Eintragung einer neuen Grundschuld. Dieser branchenübliche Vorgang setzt allerdings voraus, dass die Abtretung nicht ausgeschlossen wurde (vergleiche Grundbucheintrag).