Grunderwerbssteuer bei Kauf von Erbengemeinschaft mit eigenen Eltern
Wir wollen ein Haus kaufen, das einer Erbengemeinscheft gehört, wo meine Eltern 33 %, und meine zwei Onkels je 33% vom Haus besitzen. Kann ich mir die 33 % meiner Eltern an der Grunderwerbssteuer sparen ?
1 Antwort
Die Erwerbsvorgänge zwischen Eltern und Kinder sind grundsätzlich frei. § 3 Nr. 6 GrdErwStG
Man könnte alles frei bekommen.
Die Übertragungen als Folge eines Erbfalles, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist auch befreit. § 3 Nr. 3 GrdErwStG
Wenn also die Eltern erstmal die beiden Anteile der Onkels übernehmen und später komplett an Euch abgeben, ist es ganz frei.
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann die Übertragung auf andere Erben, hier die Geschwister, grunderwerbsteuerfrei erfolgen.
Wenn man das ganze "Kauf" nennt, dann klappt das nicht. Es muss eine Erbfolgeregelung sein. Die sollte auch nicht erst 10 Jahre nach dem Erbfall erfolgen, sondern relativ zeitnah. Sagen wir mal innerhalb von 3 Jahren.
Diese Sache sollte nicht ohne Beratung in Gang gebracht werden. Bei dem gesparten Geld, sollte die 238,- Euro für 2 Beratungsstunden bei einem versierten StB schon übrig sein.
Ich habe dasselbe Thema. Deshalb die Frage: Was verstehen Sie unter "Wenn also die Eltern erstmal die beiden Anteile der Onkels übernehmen"? Kann man im Sinne einer Erbauseinandersetzung einen Verkauf der Onkel an die Eltern durchführen?