Grunddienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht) an benachbarten Grundstück. Was ist generell bei einem Hauskauf in solchen Fällen zu beachten?
Wir interessieren uns für eine gebrauchte Immobilie. Im Grundbuch ist eine Grunddienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht) zugunsten dieser Immobilie mit Grundstück zwecks Leitungsrecht an Nachbargrundstücken eingetragen. Offensichtlich wird also das Abwasser über Nachbargrundstücke abgeleitet. Ein Skizze mit dem Kanalverlauf ist nicht ersichtlich.
Was ist in solchen Fällen grundsätzlich zu beachten? Wer ist Eigentümer der Abwasserleitung? Der Versorger? Der Eigentümer? Sind hier besondere Kosten im Falle einer Sanierung des Kanals zu bezahlen? Oder Kosten für die Nutzung des Grundstücks?
In den zur Verfügung gestellten Unterlagen bin ich nicht fündig geworden.
3 Antworten
"Offensichtlich wird also das Abwasser über Nachbargrundstücke abgeleitet."
nein es ist anders herum. Abwasser der Nachbargrundstücke wird über das betroffene Grundstück geleitet. Deshalb der Eintrag. Bei den Nachbargrundstück ist ja nix eingetragen.
In der Regel muss derjenige für die Kosten aufkommen, dessen Abwasser dort durchgeleitet wird. Also der Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks, schließlich hat allein der den Nutzen davon.
Zu beachten ist auch noch, das solche Leitungen nicht überbaut werden können. Schon das pflanzen eines Baums kann zum Problem werden, falls die Leitung erneuert werden muss, müste eine Entschädigung gezahlt werden für den Baum, falls er gefällt werden müste.
Man muss als Käufer also genau überlegen, ob und wo man z. B. eine Garage oder Carport, Gartenhaus hinstellt.
Ja, ich vermute auch, dass das Abwasserableitungsrecht der Nachbargrundstücke im Grundbuch des zu kaufenden Grundstückes eingetragen sind.
Wenn es sich z. B. um ein Reihenhaus handelt und die Abwasserleitung also vom Inhaber sowie den Nachbarn genutzt wird, ist ein anderer Teil Deiner Antwort nicht so eindeutig.
In jedem Fall muß sich der Fragesteller noch weitere Unterlagen besorgen, wie littlearrow schon bemerkte.
Das Recht ist im Grundbuch eingetragen. Die vertraglichen Details für diese Eintragung sind daher notariell geregelt, also auch nachlesbar. Deine Fragen werden in diesem Vertrag (hoffentlich vollständig) beantwortet. Du musst vom Verkäufer die diesbezügliche Urkunde(nkopie) besorgen!
Es wäre nicht seriös, hier mutmaßliche Antworten auf diese Fragen zu geben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit
Eine Chance auf nervigen Ärger, würde ich vom Kaufpreis mal abziehen. Schau mal auf www.nachbarschaftsstreit.de da kloppem die sich wegen Wegerechten. Das ist beinahe das selbe
Ihr dürft dessen Leitung benutzen......und auch dafür bezahlen (für den Unterhalt). Es sei denn es ist eure Leitung.....
Und weil das nach 100 Jahren keiner mehr sagen kann....
kloppen sich die Leute drum