mein Vater hat einer Person kontovollmacht erteilt und wenn er stirbt muss sie mir Auskunft über die Höhe der Bankkonten und deren Verwendung geben?
1 Antwort
Die Kontovollmacht berechtigt zum Zugriff auf ein Konto, sagt aber nichts über das dieser Berechtigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aus.
Darüber erfahren wir nichts. Wir erfahren auch nichts darüber, ob Du überhaupt Erbe nach dem Vater bist.
Mit anderen Worten: Vermutlich ein Fall von Erbschleicherei.
Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod sind auf das Pflichtteil anzurechnen. Im Prinzip wäre ein Auskunftsanspruch gegeben.
Die andere Frage ist, wie man dann später an das Geld kommt. Solche Erbschleicher sind nicht so dumm das Geld auf einem Konto zu lassen. Das ist dann spurlos verschwunden.
PS: Dem Usernamen entnehme ich jetzt, dass Du Österreicher bist. Meine Antwort gilt für das deutsche Recht. Ob das in Österreich genau so ist weiß ich nicht.
Nein ich bin Deutsche - lebe in Hessen - von Haus aus aber Österreicherin. Die Immobilie in Österreich habe ich von meiner Mama geerbt - da stehe ich schon alleine im Grundbuch - es geht um Gelder die vorhanden sein müssen. Diese DAME mit dem IQ von einem Feldweg hat es wunderbar verstanden meinen Vater zu schmeicheln. Aber hier in Österreich gilt natürlich das österreichische Recht - gibt sich aber nicht viel anders..Es dreht sich um die Zeit von 2014 bis jetzt....Ein funkelnagelneues Auto hat sie vor mir "versteckt" - erzählt sie einem Freund und dass die von "allem" Bankvollmacht hat macht sie stolz. Früher hatte ich diese und die hat er mir ohne Grund entzogen - die Gelder auf eine andere Bank umtransferiert - wo sie jetzt Vollmacht hat.
Heißt die Dame vielleicht Olga, Oxanna oder Evgenia? Sollen bekannt dafür sein.
Ich kann nur dringend raten, den Vater nicht aus den Augen zu lassen. Sobald das Geld erst einmal vom Konto weg ist, wird das nicht wieder auffindbar sein.
Nein die Dame ist eine Bäuerin aus dem Nachbarort - DIE habe ich fix im Blick...und mein Vater ist im Pflegeheim - mein Anwalt hat Auskunft von dort - ich darf nichts erfahren.....er schläft nur noch und phantasiert viel - er ist im 97. Lebensjahr und wir müssen dieses Jahr noch mit Schlimmen rechnen. Diese "Dame" hat viel angestellt......Die Gelder sind alle auf der Raiffeisenbank - ich habe die Kontonummern gefunden....
Ist gesetzliche Betreuung angeordnet? Wenn nicht, wäre das dringend erforderlich. Ein Betreuer könnte der Frau sofort die Vollmacht entziehen.
Das haben wir vor 2 Jahren beantragt weil mein Vater behauptet hat er hat nur "sie" als nahe Anverwandte - und hat die auch noch unterschrieben. Ich habe mir einen Anwalt genommen - der dann Antrag gestellt hat - nur die Ärzte haben gesagt er sei voll bei Bewusstsein und voll Geschäftsfähig.....
Wahrscheinlich bekomme ich nur den Pflichtteil und meiner Meinung nach müssten mindesten Euro 100000,-- sparguthaben da sein. Diese Frau ist die Putzfrau und mit uns weder verwandt noch verschwägert