Gewerbsmäßiges Abzocken von Hartz4 Empfämger?

7 Antworten

"Ich bin in einer Erbengemeinschaft zu 1/3. Das heißt, ich kann überhaupt nichts entscheiden.....weil die anderen 2/3 mich immer überstimmen." Diese Aussage ist falsch, denn wichtige Entscheidungen müssen einstimming getroffen werden.

Nicht genannt wurde hier die Möglichkeit, dass Du für Deinen Erbanteil einen Käufer findest; dann fallen für Dich nur die Notariatskosten beim Verkauf an. Von dem Erlös wird Dir ein Teil als Schonvermögen angerechnet, den Rest mußt Du erst verbrauchen, bevor Dir Hartz IV bewilligt wird. Klar ist, dass Du Deinen Erbanteil deutlich unter Wert verkaufen mußt, denn wer kauft sich ansonsten schon freiwillig in eine Erbengemeinschaft ein.

Wenn es hier einfach um ein Aussitzen geht, dann sind vielleicht auch die Miterben bereit Deinen Teil zu übernehmen, denn das wissen alle - eine Teilungsversteigerung ist auch für sie nur nachteilig.


Didimaus1 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 21:28

Vielen Dank, für Ihre Antwort....

Laut meiner Information,ist es für einen Hartz 4 Empfänger, nicht möglich sich einen Erbteil auszahlen zu lassen. Beantragt ein Mitglied einer Erbengemeinschaft Hartz4......fordert das Jobcenter, den Verkauf der gesamten Erbmasse.

Ich denke mal, bei einer Erbteils-auszahlung könnte, ist Manipulation möglich.

z.b.kann sich die Erbengemeinschaft absprechen. Wahrscheinlich hat das Jobcenter gemerkt, durch einen Komplettverkauf, ist es möglich, einen größeren Gewinn zu erzielen.

Das ist ja ein furchtbarer Mensch. Leute wie der haben sicherlich irgendwann mal das Pech, gegen die geschlossene Tür zu laufen.

Was man da machen kann, weiß ich leider nicht, aber ich weiß, dass ich zufällig gerade meine Schuhe zugebunden haben werde, wenn der grad aus Versehen in die Mistgabel tritt.

"da ich die Auflösung der Erbengemeinschaft fordern mußte, alle Kosten zu tragen habe..........die Kosten der Zwangsversteigerung, die Notarkosten..."

nein das ist etwas anders. Die entstehenden Kosten werden abgezogen, der Rest der verbleibt wird aufgeteilt. Es ist nicht so, das der der die Teilungsversteigerung beantragt allein alle Kosten zu tragen hat.

Denke mal der Landwirt will Dich nur bange machen um billig an das Land zu kommen.


Didimaus1 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 21:45

Vielen Dank, für Ihre Antwort....

Der Landwirt hat, schon einige Auflösungen von Erbengemeinschaften miterlebt.Hat sich auch schon reichlich zugegriffen.

Ich denke, bei solchen Zwangsversteigerungen, treffen sich immer wieder, die gleichen und trinken anschließend im Wirthaus ein paar Bier und essen Schweinebraten .Absprachen sind da gang und gäbe. Das Jobcenter ordet diese Selbstbedienung auch noch an.

Befroffene werden ausgenommen, wie eine Weihnachtsgans......und müssen auch noch die Kosten dafür zahlen.

Diese meinte ich : ! Also grundsätzlich : Das HartzIV Amt ist das schlimmste Amt von allen. Die knöpfen dir JEDES Vermögen ab oder zwingen dich jeden Cent zurück zu zahlen. ABER Du darfst pro Lebensjahr einen Betrag bis zu 10.500 ,- € je nach Lebensalter und Autos bis 7500,- € zum Erwerb von Arbeit und wegen Arztbesuchen usw und eine "angemessene Wohnung" zum selber wohnen. Also du hast dort einen guten Immobilien-Anteil geerbt. Das ist nicht zum "Selber-Wohnen" und somit Vermögen. Es gibt eine Hilfeseite : http://www.gegen-hartz.de/schonvermoegen-bei-hartz-iv-und-sozialhilfe


correct  05.03.2018, 23:10

Weil du als junges Bürschchen Ahnung von Ämtern hättest - weisst nicht mal wie sie heissen.

Und jetzt erkläre mal, wie die Arge gegen eine Erbengemeinschaft vorgehen will.

Anwaltssohn  08.03.2018, 17:32
@correct

Die ARGE kann gegen den EINEN Erben, also den besorgten Fragesteller herantreten. Nicht an das Erbe aller der Erbengemeinschaft. Und somit ist meine Aussage über den Schonbetrag und auch meine Interpretation das ein Grundstücksanteil KEIN selbstgenutztes Wohneigentum ist und völlig egal wie "heruntergekommen" das Gebäude darauf ist. Ich empfehle dem Fragesteller sich vom JobCenter, oder wie diese unsägliche Behörde heisst, abzumelden bis er seinen Erbanteil abgewickelt hat und das Geld anderweitig.....untergebracht hat.Aber dann würde er Vermögen dem JobCenter ARGE Vermögen verschweigen was verboten ist. D`accord?

Didimaus1 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 10:03
@correct

Danke für Ihre Antwort.....Jobcenter, mit denen hatte ich bisher, noch nichts zu tun.

Der Bauer scheint ein echter Schlaumeier zu sein. Ob er mit seiner Bauernschläue durchkommen kann ist aber doch eine Frage der Marktverhältnisse.

Konkret: Ist in der Gegend Ackerland denn überhaupt nachgefragt?

Falls nein, sieht es in der Tat sauer aus. Es wäre kein anderer Kaufinteressent da.

Falls doch, könnte man ihm einfach einen anderen Eigentümer vor die Nase setzen, am besten einen, der den Acker selber bewirtschaften will.


Didimaus1 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 14:57

Danke für Ihre Antwort...

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...........ein Bauer beißt den anderen nicht das Leberkäsbrötchen......spukt den anderen nicht ins Weizenbierglas....

Es ist eine Toplage.....95502 Himmelkron.....hier kreuzen sich die B303....Richtung

Prag.....und die A9.....München-Berlin......Himmelkron erzielt die höchsten Gewerbeeinahmen im Landkreis Kulmbach-Bayreuth.......erzielte letztes Jahr die höchsten Gewerbesteuer- Zuwächse......im Raum Kulmbach-Bayreuth-Coburg-Bamberg.....MANN+HUMMEL hat dort eine Fabrik gebaut....

Der Acker könnte Gewerbegebiet werde......