Hartz 4 und Erbengemeinschaft ?
Leider bin ich zu 1/3, beteiligt in einer Erbengemeinschaft. Die Situation ist wohl typisch für eine Erbengemeinschaft. Die anderen 2/3 verstehen sich gut.....aber nicht mit mir. Ich habe keinen Kontakt zu den anderen......außer über Bekannte.
Ich kann auch rein gar nichts mitbestimmen.....würde immer von den anderen 2/3 Überstimmt. Kann also nichts verkaufen....wäre auch sehr schwierig.
Das Erbe, ein halb verfallenes ehemaliges Wohnhaus, und eine riesige einsturtzgefärdete Scheune. Muß definitiv alles abgerissen werden. Verbleibt nur der Grundstückswert. Definitiv ein satter Minuswert, untern Strich.
Dazu noch ein Acker.....in der Nachbarschaft einer Schweinezuchtanlage.....wird definitiv niemals ein Baugebiet......und noch zwei Feuchtwiesen.
Ich bin leider nur 1/3 Erbe kann nichts entscheiden.....habe nur große Probleme, mit meinen Hartz 4 Antrag......weiß jemand eine Lösung ?
3 Antworten
Hallo,
für eine korrekte Antwort fehlen weitere wichtige Infos.
Deshalb........der folgende, sehr gut detailliert abgefasste Link, dürfte dir zu deiner Situation umfassend Auskunft geben:
www.harz4.net/erbengemeinschaft
.....zudem solltest du in diesem Zusammenhang noch Google befragen nach den Stichworten Einkommen und Vermögen
Ich hoffe der o.g. Link funktioniert, denn mein Handy rafft seine Aufgabe heute einfach nicht ! ;-)
https://www.hartz4.net/erbengemeinschaft
:-(
Gruß !
Warum nicht ?
Evtl. entfällt dann (Zuflussprinzip) lt. Berechnung der Hilfebedarf für einige Wochen ganz oder wird gekürzt.
Dazu solltest du den 2. Link ( funktioniert ! ) vielleicht nochmals genau lesen !!!
Hallo ! Also grundsätzlich : Das HartzIV Amt ist das schlimmste Amt von allen. Die knöpfen dir JEDES Vermögen ab oder zwingen dich jeden Cent zurück zu zahlen. ABER Du darfst pro Lebensjahr einen Betrag bis zu 10.500 ,- € je nach Lebensalter und Autos bis 7500,- € zum Erwerb von Arbeit und wegen Arztbesuchen usw und eine "angemessene Wohnung" zum selber wohnen. Also du hast dort einen guten Immobilien-Anteil geerbt. Das ist nicht zum "Selber-Wohnen" und somit Vermögen. Es gibt eine Hilfeseite : http://www.gegen-hartz.de/schonvermoegen-bei-hartz-iv-und-sozialhilfe
Schau da mal. Da stehen die Details die ich dir hier schon mala geschrieben habe. so ist der Rahmen ABER :Diese Ämter und die Fachbereichsleiter (meist höhere Beamte oder leitende Angestellte) haben einen "Ermessensspielraum im Einzelfall". D.h. Es kommt auch daran an wie du mit der Behörde oder sie mit dir umgehen. JEDER Einzelfall kann auch vor einem Gericht individuell ausgehandelt werden. In deinem Fall binb ich leider pessimistisch denn eine Art "Grundstück" mit Scheune oder Gebäude, egal wie verfallen es ist, ist kein selbstgenutztes Eigentum sondern...Kapitalbesitz. Ich rate dir dich EINSTWEILEN vom Hartz Amt ABZUMELDEN und erstmal dein Erbe abwickeln kannst BEVOR das Amt heiß&spitz wird und dich zu jagen beginnt. Leider machen die das. Ein Freund meines daddies, ein hochdotierter Angestellter, hat sich von der Firma getrennt, rutschte nach 12 Monten in HarrtzIV und wurde gezwungen sein elternhaus (Erbe) zu verkaufen weil er es nicht selber bewohne. Er hat dann sich erstmal einen Job gesucht um von dem unsäglichen Amt wegzukommen. Die kennen da keine "Gnade". Pass schön auf.Vertraue denen nicht.
Das "Hartz IV" Amt sorgt dafür, dass die Steuergelder nicht verschwendet werden. In diesem Fall dürfen die anderen 2/3 ohne deine Zustimmung eigentlich nicht über die Sachen bestimmen. Zweitens kannst du auf eine Erbauseinandersetzung drängen und die Immobilien zwangsversteigern lassen, damit du deinen Anteil in Cash auf die Kralle kriegst. Am besten wäre natürlich, du würdest arbeiten gehen.
Jetzt wirds kompliziert.Könnte ich vorher nur meinen Erbteil,z.b., an meinen Sohn verkaufen ?