Wie verhält es sich mit der Steuererklärung in USD und der Steuerzahlung?

4 Antworten

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Die Umrechnung erfolgt nach den damaligen Kursen.

Da es sich ja um betriebliche Mittel handelt und die Beträge im betrieblichen Bereich gelassen wurden und nicht entnommen, werden die Kursverluste auch berücksichtigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mikkey  03.09.2016, 14:52

Sorry, wenn das dumm klingt, aber wenn damals ein Euro 1,3$ gekostet hat und heute nur noch 1,1$,, hat es nach meinem Dafürhalten einen Kursgewinn gegeben.

Für 13000$ bekommt Casio heute 11 818€

Casio58413 
Beitragsersteller
 03.09.2016, 15:07
@Mikkey

Ich glaube Verlust im Sinne von "ich würde jetzt mehr Steuern zahlen", als wenn ich die Steuerklärung damals abgegeben hätte. Ich habs mal ausgerechnet:

Wenn ich nach aktuellem Kurs die Steuerschuld ermittlel, müsste ich um die 7500€ für 2013 zahlen (inkl. Soli usw.).

Nach dem Kurs von 2013 müsste ich ca. 5800€ zahlen.


Casio58413 
Beitragsersteller
 03.09.2016, 11:07

Das wäre natürlich super. Bin dann mal gespannt, was mein Stb sagen wird. Bei mir zählt mittlerweile jeder Cent :-)

Ertragsteuern:

Für die Umrechnung ist unter anderem von Bedeutung, wie du deinen Gewinn ermittelst. Wenn das HGB für dich gilt, so gilt § 256a HGB.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=256a&g=hgb

Allerdings gilt auch § 253 HGB.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=253&g=&kurz=HGB&ag=3486

Es kommt dann also darauf an, ob es eine kurzfristige Position ist oder nicht.

Falls das HGB für dich nicht gilt, kannst du auf §256a zurückgreifen, dagegen hat sicher niemand etwas.

Umsatzsteuer:

Hier gilt § 16 (6) UStG.

http://www.buzer.de/s1.htm?a=16&g=ustg&kurz=UStG&ag=5509

Hallo,

bei Einnahmen/Ausgaben, die bei Zufluss/Abfluss steuerlich berücksichtigt werden, ist der jeweilige Umrechnungskurs am Zufluss-/Abflusstag maßgeblich. Aus Vereinfachungsgründen kann auch der USt-Umrechnungskurs lt. BMF-Schreiben herangezogen werden (Monatswerte).

MfG
-Valeskix

Du hast gemäß BMF-Schreiben alle Umsätze schon umgerechnet? Dann geht es weiter nur noch in der Währung EUR. Die Betriebskosten sind teilweise in USD und EUR angefallen? Dann werden auch die USD-Betriebskosten zum Kurs bei Abfluss umgerechnet und Du kannst somit Deine gesamten Einkünfte in EUR ermitteln.

Die Steuerzahlung basiert dann nur noch auf EUR, egal wie der heutige oder historische Kurs ist. oder war.


Casio58413 
Beitragsersteller
 03.09.2016, 10:45

Was meinen Sie mit "alle Umsätze umgerechnet"? 75% der Einkünfte von 2013 sind in USD angekommen und liegen bis heute auch noch in USD vor.