Wie verhält es sich mit der Steuererklärung in USD und der Steuerzahlung?
Ich bin gerade dabei über einen Steuerberater die Erklärungen meiner Internet-Einkünfte für 2013 nachzureichen. Alle meine Umsätze sind in USD und wurden mir auch in USD gutgeschrieben. Die Zahlungen auf das Paypal-Konto wurden automatisch in EUR umgewandelt. Den größten Teil habe ich aber einfach in USD auf einem anderen Konto gelassen. Meine Geschäfte liefen zu 95% über die Währung USD ab (Umsatz in USD und Investitionen in USD).
Mittlerweile ist der Unterschied des EUR-USD Kurses ja schon groß. 2013 war der Kurs ja ca. 1,3 und jetzt 2016 1,1. Nach etwas Recherche habe ich das hier gefunden http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2014-01-22-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2013.html
Wie wird nun die Höhe der Steuernachzahlung ermittelt? Nach dem aktuellen Tagessatz des EUR-USD Kurses oder nach dem Durchschnittssatz von 2013 anhand der Tabelle da? Der Unterschied wäre schon groß. Bei $40.000 Gewinn, wäre das 2013 31.000€ Gewinn, während es aktuell 36.000€ wären.
Mein Stb ist gerade im Urlaub, weshalb ich hier nachfrage. Und wichtig ist die Frage nun auch nicht so, da man eh nichts ändern kann, egal was die Antwort ist.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich!
4 Antworten
Die Umrechnung erfolgt nach den damaligen Kursen.
Da es sich ja um betriebliche Mittel handelt und die Beträge im betrieblichen Bereich gelassen wurden und nicht entnommen, werden die Kursverluste auch berücksichtigt.
Ich glaube Verlust im Sinne von "ich würde jetzt mehr Steuern zahlen", als wenn ich die Steuerklärung damals abgegeben hätte. Ich habs mal ausgerechnet:
Wenn ich nach aktuellem Kurs die Steuerschuld ermittlel, müsste ich um die 7500€ für 2013 zahlen (inkl. Soli usw.).
Nach dem Kurs von 2013 müsste ich ca. 5800€ zahlen.
Das wäre natürlich super. Bin dann mal gespannt, was mein Stb sagen wird. Bei mir zählt mittlerweile jeder Cent :-)
Ertragsteuern:
Für die Umrechnung ist unter anderem von Bedeutung, wie du deinen Gewinn ermittelst. Wenn das HGB für dich gilt, so gilt § 256a HGB.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=256a&g=hgb
Allerdings gilt auch § 253 HGB.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=253&g=&kurz=HGB&ag=3486
Es kommt dann also darauf an, ob es eine kurzfristige Position ist oder nicht.
Falls das HGB für dich nicht gilt, kannst du auf §256a zurückgreifen, dagegen hat sicher niemand etwas.
Umsatzsteuer:
Hier gilt § 16 (6) UStG.
Hallo,
bei Einnahmen/Ausgaben, die bei Zufluss/Abfluss steuerlich berücksichtigt werden, ist der jeweilige Umrechnungskurs am Zufluss-/Abflusstag maßgeblich. Aus Vereinfachungsgründen kann auch der USt-Umrechnungskurs lt. BMF-Schreiben herangezogen werden (Monatswerte).
MfG
-Valeskix
Du hast gemäß BMF-Schreiben alle Umsätze schon umgerechnet? Dann geht es weiter nur noch in der Währung EUR. Die Betriebskosten sind teilweise in USD und EUR angefallen? Dann werden auch die USD-Betriebskosten zum Kurs bei Abfluss umgerechnet und Du kannst somit Deine gesamten Einkünfte in EUR ermitteln.
Die Steuerzahlung basiert dann nur noch auf EUR, egal wie der heutige oder historische Kurs ist. oder war.
Was meinen Sie mit "alle Umsätze umgerechnet"? 75% der Einkünfte von 2013 sind in USD angekommen und liegen bis heute auch noch in USD vor.
Sorry, wenn das dumm klingt, aber wenn damals ein Euro 1,3$ gekostet hat und heute nur noch 1,1$,, hat es nach meinem Dafürhalten einen Kursgewinn gegeben.
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